Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
199 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Villa Meister und des zugehörigen Parks einzusetzen, um diese als Kulturdenkmal zu schützen und öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist notwendig, um die kulturelle Bedeutung des Standorts zu bewahren und die Öffentlichkeit an der Nutzung des Geländes zu beteiligen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass 1. die Villa Meister einschließlich Park und Nebengebäuden denkmalgerecht saniert und erhalten wird; 2. die unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage öffentlich zugänglich ist; 3. für Villa und Park eine der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung entsprechende Nutzung erfolgt; 4. die mögliche Chance für ein über den Stadtteil Sindlingen hinaus attraktives Kultur- und Freizeitangebot genutzt wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat darzustellen, 5. welche konkreten Nutzungsplanungen der Eigentümer ihm bekannt sind; 6. wie er bekannt gewordene, umfangreiche Bebauungsabsichten im Park der Villa Meister im Hinblick auf den bestehenden Denkmalschutz und den Erhalt des Baumbestandes bewertet; 7. wie er die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung im Park im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzvorschriften der Seveso-Richtlinie bewertet; 8. wie er die Genehmigungsfähigkeit im Hinblick darauf bewertet, dass Villa, Park und die Nebengebäude als Gesamtkomplex errichtet wurden, wie auch die ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Umfassungsmauer des Parks belegt, und deshalb nicht von einer Baulücke gemäß § 34 BauGB ausgegangen werden kann; 9. wie er das Risiko der Zerstörung des vorhandenen herrlichen Baumbestandes durch eine Bebauung bewertet; 10. wie er die öffentlich bekannt gewordenen Bauabsichten im Hinblick auf die in den Magistratsberichten vom 14.08.2017, B 260, und vom 17.09.2018, B 298, erneut "erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen" bewertet.

Begründung

In der Presse ist mehrmals seit dem Verkauf des Gesamtkomplexes der Villa Meister über Bauabsichten der Erwerber berichtet worden. Die veröffentlichten Darstellungen widersprechen sich zum Teil deutlich. Sie zeigen aber, dass die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit künftig von der Nutzung des Geländes ausgeschlossen wird. Nach einem Bericht in der Presse hat bereits kurz nach dem Verkauf ein Ortstermin zwischen Investoren und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Es seien "bauliche Veränderungen" im Park geplant, sagte eine Mitarbeiterin der Abteilung Baumschutz der Behörde. Konkret: eine Bebauung entlang der Weinbergstraße und eventuell ein bis zwei Gebäude auf der linken Seite vom Haupteingang aus gesehen. Am Hauptgebäude, also der Villa selbst, seien nach ihren Informationen aber keine baulichen Veränderungen geplant. In der Stellungnahme des Magistrats ST 2104 wird jetzt dagegen deutlich, dass zumindest in den Obergeschossen der Villa Meister andere Nutzungen durch bauliche Veränderungen beabsichtigt sind. Zudem weisen Informationen auf die Errichtung von sechs Einzelgebäuden hin. Aufforderungen der Stadtverordnetenversammlung, den Erwerb des Geländes durch die Stadt Frankfurt, zum damaligen Zeitpunkt zum wesentlich niedrigeren Preis, ernsthaft zu prüfen, ist der Magistrat trotz einer vollständigen Gegenfinanzierungsmöglichkeit seit 2014 bis zum Verkauf an eine private Immobiliengruppe nicht gefolgt. Spätestens jetzt muss im Interesse des Stadtteils Sindlingen und einer großen Öffentlichkeit eine Lösung gefunden werden, die die Villa Meister und den zugehörigen Park samt Nebengebäuden für öffentliche Nutzungen sichert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. August 2017BB 260Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerbenMagistratsbericht
  2. 17. September 2018BB 298Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerbenMagistratsbericht
  3. 8. September 2019OFOF 1117/6iSTEK und Villa MeisterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 10. September 2019VV 1408iSTEK und Villa MeisterAnfrage
  5. 6. März 2020STST 409iSTEK und Villa MeisterStellungnahme
  6. 4. Dezember 2020STST 2104iSTEK und die Villa MeisterStellungnahme
  7. 30. Dezember 2020OFOF 1434/6Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 19. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7106Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
    Direktanregung
  9. 7. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1193Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen