Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zur Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete im Frankfurter Norden zu erstellen. Dies ist notwendig, um den Bedarf und die Entwicklung von Gewerbeflächen zu analysieren, insbesondere im Kontext der Veränderungen durch die Coronakrise.
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Am Martinszehnten — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / BenGurionRing)04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 301930.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, - wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist; - wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist; - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat; - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat; - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020); - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll; - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind; - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig frei werdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden kann beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll; - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z. B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade.
Begründung
Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2020OFOF 298/15Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2020Sie sind hierOMOM 6375Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellenDirektanregung
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2189Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats