Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 schlägt die Erstellung eines Leerstandsregisters für Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen vor, um eine zuverlässige Übersicht über verfügbare Flächen in Frankfurt und speziell Nieder-Eschbach zu erhalten. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Nutzung bestehender Flächen zu optimieren und das Versiegeln von wertvollem Land zu vermeiden.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein Leerstandsregister für Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Begründung
Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass eine Internetseite www.leerstandsmelder.de existiert, auf der auch Einträge über Nieder-Eschbach enthalten sind. Allerdings ist unbekannt, wie zuverlässig diese Einträge sind und inwieweit die Stadt Frankfurt diese kontrolliert. Um zuverlässig beurteilen zu können, was an Flächen für welchen Bereich zur Verfügung steht, ist ein aktuelles Leerstandsregister von Vorteil. Hierüber könnten Unternehmen schnell und kostengünstig interessante Flächen finden. Es entsteht der Eindruck, dass Auswirkungen auf das Klima und die Lösung der Verkehrsprobleme nicht unbedingt im Vordergrund der Stadtplanung stehen. Die Stadt kann es sich klimatisch nicht leisten, weitere Freiflächen und fruchtbares Ackerland, welches der Nahversorgung dient, zu versiegeln. Es dürfen keine weiteren wertvollen Ackerflächen im Stadtgebiet in Bauland umgewandelt werden. Ein Leerstandsregister soll helfen, bestehende Flächen besser zu nutzen und weiteren Flächenfraß zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2022 richtete Ortsbeirat 15 diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 296/15 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP, beschlossen am 21. Februar 2024. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 2. Februar 2026 mit der Stellungnahme ST 234. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 176 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0