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Dauer der Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM
63 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 543 entstanden aus Vorlage: OF 54/3 vom 25.08.2016

Betreff: Dauer der Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der unplanmäßigen Verlängerung der lang andauernden Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße über das geplante Ende im Monat August 2016 hinaus sehr zeitnah zu prüfen und zu berichten, 1. warum die ungeplante Verlängerung der Bauarbeiten erneut mit ungenauen oder nicht vorliegenden Plänen von im Erdreich verlegten Leitungen und Kanälen begründet wird, obwohl schon seit Jahren die nur sehr unzuverlässigen Bestandspläne hierzu bekannt sind; 2. wann der Betrieb der U-Bahn-Linie U 5 auf der Eckenheimer Landstraße vollständig wieder aufgenommen werden kann; 3. warum an den Ersatzhaltestellen für den Schienenersatzverkehr wegen der Bauarbeiten auf der Eckenheimer Landstraße trotz entsprechender Prüfungszusagen von Vertretern des Straßenverkehrsamtes im Ortsbeirat 3 keine Sitzbänke insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste aufgestellt wurden; 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße oder spezifizierter Teilabschnitte davon für den Auto- und Radverkehr wieder aufgehoben werden; 5. welche Maßnahmen der Magistrat getroffen hat, um sich ein aktuelles und realistisches Bild von der Situation von Gewerbebetrieben zu verschaffen, die durch die Bauarbeiten nachteilig betroffen wurden; 6. welche Maßnahmen der Magistrat zu ergreifen gedenkt, um Gewerbetreibende an der Eckenheimer Landstraße, die durch die Bauarbeiten teilweise existenziell durch Abschottung von Kunden getroffen wurden, so zu unterstützen, dass deren Betrieb fortgesetzt werden kann?

Begründung: Die Verlängerung der Bauarbeiten an der Eckenheimer Landstraße über den August 2016 hinaus hat bei vielen Gewerbetreibenden und Anwohnern Empörung und Verärgerung ausgelöst. Dies gilt auch für die nunmehr deutlich spätere Inbetriebnahme der U-Bahn-Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße". Durch zahlreiche andere Baumaßnahmen in dieser Stadtregion, zuletzt anlässlich des Neubaus der U-Bahn-Haltestelle "Deutsche Nationalbibliothek" auf der Eckenheimer Landstraße, ist jedenfalls bei befragten Baubeteiligten bestens bekannt gewesen, dass vorhandene Pläne über den Bestand an Leitungen und Kanälen unzuverlässig sowie deren Zustand in erheblichem Maße unbekannt ist. Das wirft die Frage auf, ob diese Ungewissheiten bei der Planung in ausreichendem Maße berücksichtigt worden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2016OFOF 54/3Dauer der Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. September 2016Sie sind hier
    OMOM 543Dauer der Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße
    Direktanregung
  3. 9. Dezember 2016STST 1780Dauer der Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
  4. 19. Juni 2017STST 1113Dauer der Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
  5. 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 2210Dauer der Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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