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Minderung der Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der…

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Minderung der Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle

Vorlagentyp: OM
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 1210/5 vom 08.03.2019

Betreff: Minderung der Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle zu prüfen und diese durch geeignete Maßnahmen schnellstmöglich zu entschärfen. Auch die Betreiber der Tramlinie 12 sind auf die Gefahrensituation hinzuweisen und werden gebeten, ihrerseits Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.

Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bürostadt Niederrad/Lyoner Quartier haben kaum Möglichkeiten, die Lyoner Straße zu überqueren. Es gibt so gut wie keine ausgewiesenen Übergangsmöglichkeiten außer an der Haltestelle "Bürostadt Niederrad". So nutzen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer die Wendemöglichkeiten für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, um auf die jeweils andere Straßenseite zu gelangen. An der o. g. Stelle kommt es häufig zu Unfällen. Die Nutzerinnen und Nutzer der Wendemöglichkeit müssen zusätzlich auch die Gefahr einer vorbeifahrenden Straßenbahn beachten. Bereits im Sommer 2016 hat der Ortsbeirat einen Antrag hierzu gestellt. Nach einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern wurde der Antrag zurückgezogen, da darauf hingewiesen wurde, dass Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel nicht installiert werden können und zudem eine zusätzliche Haltestelle der Tramlinie 12 an dieser Stelle vorgesehen ist. Seitdem hat sich nichts getan. Die Situation hat sich allerdings verschärft, da im Lyoner Quartier nun deutlich mehr Menschen leben als noch 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. März 2019OFOF 1210/5Minderung der Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-TankstelleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. März 2019Sie sind hier
    OMOM 4441Minderung der Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle
    Direktanregung
  3. 28. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 2008Minderung der Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-TankstelleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 33 · 23.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 34 · 13.09.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11

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