Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Diese Anregung zielt darauf ab, die Fuß- und Radwegverbindung zwischen Nieder- und Ober-Eschbach zu verbessern, indem sichere Überquerungsmöglichkeiten der L 3003 geschaffen werden. Die derzeitige Situation ist für Verkehrsteilnehmende unpraktisch und unsicher, insbesondere für Kinder und ältere Menschen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Anna-Lindh-Allee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.06.2026.
- Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg28.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Anna-Lindh-Allee per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen:
- Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich?
- Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet?
- Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können?
Begründung
Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2023OFOF 243/15Praktische und sichere ÜberquerungsmöglichkeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4131Praktische und sichere ÜberquerungsmöglichkeitDirektanregung
- 2. Oktober 2023STST 1989Praktische und sichere ÜberquerungsmöglichkeitStellungnahme
- 15. März 2024STST 555Praktische und sichere ÜberquerungsmöglichkeitStellungnahme
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1803Praktische und sichere ÜberquerungsmöglichkeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats