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Illegalen Wettbetrieb in Praunheim stoppen

Vorlagentyp: OM
26 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3136 entstanden aus Vorlage: OF 392/7 vom 08.05.2014

Betreff: Illegalen Wettbetrieb in Praunheim stoppen Vorgang: ST 301/14 Der Magistrat wird gebeten, die FAAG unter Zugrundelegung der Tatsache, dass illegale Wettgeschäfte untersagt sind, nachdrücklich aufzufordern, den Wettbetrieb in der "Savionys Espresso Bar" in Praunheim endgültig zu unterbinden.

Begründung: In der Stellungnahme ST 301 wird zum Erstaunen des Ortsbeirates darauf hingewiesen, dass "untergeordnete" Wettgeschäfte nicht geahndet werden. So werden illegale Wettgeschäfte legal gemacht und das könnte jeden Gewerbebetrieb ermuntern, nebenbei ein Wettbüro zu betreiben. Dies ist sicher auch nicht im Sinne des Magistrates. Um solchen Vorkommnissen nicht tatenlos zusehen zu müssen, sollten sich sowohl der Magistrat als auch die Stadtverordnetenversammlung für eine Änderung der Rechtsvorschriften einsetzen. Da in der Stellungnahme ST 301 auch bestätigt wird, dass der Mietvertrag ausschließlich für ein Café geschlossen wurde, ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass das illegale Treiben dort in keinem Fall geduldet werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2014STST 301Wettparadies Praunheim?Stellungnahme
  2. 25. April 2014OFOF 380/7Illegalen Wettbetrieb in Praunheim stoppenOrtsbeiratsantrag · REP
  3. 8. Mai 2014OFOF 392/7Illegalen Wettbetrieb in Praunheim stoppenOrtsbeiratsantrag · REP
  4. 13. Mai 2014Sie sind hier
    OMOM 3136Illegalen Wettbetrieb in Praunheim stoppen
    Direktanregung
  5. 25. August 2014Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1115Illegalen Wettbetrieb in Praunheim stoppenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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