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Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Bürgersteig in der Mühlgasse zu unterbinden. Dies geschieht aufgrund von Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, um die Nutzung des Gehwegs für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Mühlgasse — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Bürgersteig in der Mühlgasse (siehe Aufnahmen) zu unterbinden, sodass der Gehweg in seiner vollen Breite (für Fußgängerinnen und Fußgänger, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht und auch die Überwege nicht von parkenden Pkw (siehe Foto 1) versperrt werden.

Begründung

Es gab Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die weiße Linie auf den Aufnahmen zeigt die Fluchtlinie der Gehwegbegrenzung. Es ist zu erkennen, dass fast alle Pkw zum Teil auf dem Gehweg parken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2022OFOF 432/2Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein ParkplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2741Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz
    Direktanregung
  3. 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 45Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein ParkplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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