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Schülerbeförderung Buslinie 29

Vorlagentyp: OM
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2654 entstanden aus Vorlage: OF 290/12 vom 20.10.2013

Betreff: Schülerbeförderung Buslinie 29 Der Magistrat wird aufgefordert, traffiQ zu veranlassen, auf der Buslinie 29 in Richtung Nordwestzentrum an Schultagen in den frühen Morgenstunden zwischen 7:00 und 8:00 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13:30 und 14:00 Uhr einen zusätzlichen Bus oder einen Bus mit höherem Steh- und Sitzplatzangebot einzusetzen, um die durch Schülerinnen und Schüler verursachte erhöhte Nachfrage abzudecken.

Begründung: In einem überschaubaren Zeitfenster vor 8:00 Uhr ist der Bus der Linie 29 zwischen den Haltestellen "Schule Kalbach" und "Annette-Kolb-Weg" überfüllt. Sitzplätze werden bereits ab der U-Bahn-Station Kalbach knapp und bis zum Schwalbenweg sind die Busse so überfüllt, dass ein Einstieg nicht mehr möglich ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit Einsetzen der schlechten Witterung viele Kalbacher Schüler für ihren Schulweg zum Gymnasium Riedberg vom Fahrrad auf den Bus umsteigen. Um dem Kapazitätsproblem der Linie 29 zwischen Kalbach und Riedberg vor Unterrichtsbeginn entgegenzuwirken, hält es der Ortsbeirat 12 für erforderlich, das Beförderungsangebot zumindest während der Herbst- und Wintermonate zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2013OFOF 290/12Schülerbeförderung Buslinie 29Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. November 2013Sie sind hier
    OMOM 2654Schülerbeförderung Buslinie 29
    Direktanregung
  3. 24. Januar 2014STST 128Schülerbeförderung Buslinie 29Stellungnahme
  4. 14. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 912Schülerbeförderung Buslinie 29Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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