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Schülerbeförderung Buslinie 29

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 912

Betreff: Schülerbeförderung Buslinie 29 Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wurde bei der Buslinie 29 zwar nicht der 15-Minuten-Takt verdichtet, aber die Fahrplanlage wurde verändert. Die Busse erreichen jetzt die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" um 7.37 Uhr und 7.52 Uhr. Seitdem verteilt sich die starke morgendliche Fahrgastnachfrage gleichmäßiger auf diese beiden Fahrten. Das im gültigen Nahverkehrsplan definierte Kriterium, dass im Durchschnitt einer (Spitzen-) Stunde nicht mehr als 65% der Gesamtplätze (Summe aus Sitz- und Stehplätzen) genutzt werden sollen, wird eingehalten. Dennoch wird seit dem 17.2.2014 an Schultagen ein zusätzlicher Standardlinienbus eingesetzt, der den "Annette-Kolb-Weg" um 7.47 Uhr erreicht und der aktuell noch den kompletten Linienweg zwischen Kalbach und dem Nordwestzentrum abdeckt. Diese Linienführung soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 auf den Abschnitt zwischen Kalbach und Riedberg reduziert werden. In der Mittagszeit sind die Busse weniger stark besetzt. Zusätzliche Fahrten würden dem Ziel, einen möglichst wirtschaftlichen ÖPNV zu betreiben, widersprechen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2013OFOF 290/12Schülerbeförderung Buslinie 29Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. November 2013OMOM 2654Schülerbeförderung Buslinie 29Direktanregung
  3. 24. Januar 2014STST 128Schülerbeförderung Buslinie 29Stellungnahme
  4. 14. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    STST 912Schülerbeförderung Buslinie 29
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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