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Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - Erhalt des Gewerbeflächenanteils

Vorlagentyp: OM
37 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2013, OM 2242 entstanden aus Vorlage: OF 302/3 vom 21.11.2012

Betreff: Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - Erhalt des Gewerbeflächenanteils Vorgang: M 68/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der gegenwärtig vorhandene Gewerbeflächenanteil im Bereich des Bebauungsplans Nr. 890 in etwa erhalten werden kann. Dies trifft insbesondere auf die Baumarktfläche zu.

Begründung: Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 890 wurde deutlich, dass von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich der Erhalt der bestehenden Gewerbeflächen gewünscht wird. Gerade die vorhandene Baumarktfläche des stadtnahen Baumarkts soll erhalten bleiben, da dieser auch von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern der Innenstadt frequentiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. November 2012OFOF 302/3Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - Erhalt des GewerbeflächenanteilsOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 23. Mai 2013Sie sind hier
    OMOM 2242Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - Erhalt des Gewerbeflächenanteils
    Direktanregung
  3. 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1200a) Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - Erhalt des Gewerbeflächenanteils b) Bebauungsplan Nr. 890 . Westlich Friedberger Warte (südlich von Preungesheim)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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