Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für Fledermäuse
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Schutz der Nistmöglichkeiten von Fledermäusen zu erläutern und gegebenenfalls neue Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist notwendig, da durch Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren Nistplätze verloren gegangen sind, was die Fledermauspopulation beeinträchtigt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, welche Maßnahmen zum Schutz der Nistmöglichkeiten von Fledermäusen bereits existieren, und gegebenenfalls neue Maßnahmen zu diesem Zweck in Angriff zu nehmen. Geeignete Maßnahmen könnten zum Beispiel das Aufhängen und die Kontrolle von Nisthilfen in Gebäuden durch Experten sein.
Begründung
Durch die vielen Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren sind Nistplätze für Fledermäuse verloren gegangen, was auf die Größe der Population durchschlägt. Dabei sind Fledermäuse wichtig für das biologische Gleichgewicht, zum Beispiel um die Zahl der Stechmücken zu reduzieren. Soweit noch aus früheren Unterlagen erkenntlich (Bericht B 75 von 2010) gab es 2006 schon einmal ein Fledermauskonzept, in dessen Rahmen ein Haus öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet wurde, weil es die Anlage von Nestern vorbildlich gefördert hatte. Verwiesen sei auch auf das Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt. Dort ist auf Seite 65 die Nymphenfledermaus als besonders schützenswert erwähnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2021OFOF 309/6Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für FledermäuseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1341Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für FledermäuseDirektanregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 922Frankfurter Westen: Nistmöglichkeit für FledermäuseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats