Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für Fledermäuse
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zum Schutz der Nistmöglichkeiten für Fledermäuse zu erläutern und gegebenenfalls neue Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist wichtig, da durch Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren Nistplätze verloren gegangen sind, was die Fledermauspopulation beeinträchtigt.
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Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu erläutern, welche Maßnahmen zum Schutz der Nistmöglichkeiten von Fledermäusen bereits existieren, und gegebenfalls neue Maßnahmen zu diesem Zweck in Angriff zu nehmen. Geeignete Maßnahmen könnten zum Beispiel das Aufhängen und die Kontrolle von Nisthilfen in Gebäuden durch Experten sein.
Begründung
Durch die vielen Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren sind Nistplätze für Fledermäuse verloren gegangen, was auf die Größe der Population durchschlägt. Dabei sind Fledermäuse wichtig für das biologische Gleichgewicht, zum Beispiel, um die Zahl der Stechmücken zu reduzieren. Soweit noch aus früheren Unterlagen erkenntlich (Bericht B 75 von 2010) gab es 2006 schon einmal ein Fledermaus-Konzept, in dessen Rahmen ein Haus öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet wurde, weil es die Anlage von Nestern vorbildlich gefördert hatte. Verwiesen sei auch auf das Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt. Dort ist auf Seite 65 die Nymphenfledermaus als besonders schützenswert erwähnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 309/6Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für FledermäuseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Januar 2022OMOM 1341Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für FledermäuseDirektanregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 922Frankfurter Westen: Nistmöglichkeit für FledermäuseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme