Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Frankfurter Westen: Nistmöglichkeit für Fledermäuse

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Schutz von Fledermäusen im Frankfurter Westen, insbesondere im Zusammenhang mit Abriss- und Sanierungsmaßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fledermausquartiere nicht einfach zerstört werden dürfen und Ersatznistkästen vorgeschrieben werden, um den Fortpflanzungsschutz zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Alle heimischen Fledermausarten sind nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (Anhang IV) streng geschützt. Damit unterliegen sie in Deutschland dem Schutz des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es unter anderem verboten, Fledermäuse zu töten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Werden im Rahmen von Abriss- und Sanierungsmaßnahmen oder auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Quartiere von Fledermäusen festgestellt, muss das weitere Vorgehen zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Die Untere Naturschutzbehörde kann - sofern die gesetzlich genannten Gründe vorliegen - gemäß § 67 BNatSchG eine Befreiung erteilen zur "Zerstörung" von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dies kann aus naturschutzfachlichen Gründen ausschließlich zu Jahreszeiten erfolgen, in denen die jeweils betroffenen Quartiere nicht durch die Tiere genutzt werden. Fledermäuse wechseln zwischen Sommer- und Winterquartieren, somit gibt es jedes Jahr längere Perioden, in denen die Quartiere leer sind. Wird eine Befreiung erteilt, bedeutet das aber nicht, dass die festgestellten Quartiere ersatzlos wegfallen. Eine Befreiung wird in solchen Fällen von der Unteren Naturschutzbehörde mit Nebenbestimmungen versehen, die innerhalb einer bestimmten Frist die Anbringung von Ersatznistkästen verbindlich vorschreiben. Wegfallende Fledermausquartiere werden dabei grundsätzlich im Verhältnis 1:2 ersetzt, um den Tieren möglichst viele Ausweichmöglichkeiten anzubieten und um sicherzustellen, dass weiterhin Fortpflanzungs- und Ruhestätten in ausreichender Zahl vorhanden sind.

Beispiel: Im Frankfurter Westen wurde im Februar 2022 auf dem ehemaligen Fiat-Areal in Griesheim eine besondere Artenschutzmaßnahme für Zwergfledermäuse umgesetzt. Die dortigen, leerstehenden Werkshallen-, Verkaufs- und Verwaltungsgebäude werden durch die Stadt Frankfurt a. M. abgerissen, um Raum für eine spätere Neubebauung zu schaffen. An den Gebäuden wurde jedoch ein Sommerquartier der Zwergfledermaus festgestellt. Weil zwischen Abriss und der geplanten Neubebauung mit den vorgesehenen Fledermauskästen voraussichtlich eine längere Zeitspanne liegen wird, wurde als Ersatz in Leichtbauweise ein "Fledermausturm" errichtet, der rundum mit Fledermausflachkästen ausgestattet ist. Der Erfolg der Maßnahme, also die angestrebte Besiedlung des Turms durch Zwergfledermäuse während der Sommermonate, wird durch einen Fachgutachter überprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Dezember 2021OFOF 309/6Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für FledermäuseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 11. Januar 2022OMOM 1341Frankfurter Westen: Nistmöglichkeiten für FledermäuseDirektanregung
  3. 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 922Frankfurter Westen: Nistmöglichkeit für Fledermäuse
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen