Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert die Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in Nieder-Eschbach, um die Testkapazitäten zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die bestehende Teststation nicht ausreicht, insbesondere mit der bevorstehenden Testpflicht für Schüler. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger besser mit Testmöglichkeiten zu versorgen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Berner Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Berner Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage in Nieder-Eschbach eröffnet wird. Es sollte auch eine mobile oder Container-Lösung in Betracht gezogen werden.
Begründung
Ausweislich der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bislang lediglich eine Teststation in Nieder-Eschbach. Diese wird dankenswerterweise von der Apotheke am Bügel organisiert und befindet sich in der Berner Straße 69. Dies reicht nicht aus! Ab dem 19. April 2021 werden Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Präsenzunterricht zweimal in der Woche getestet. Für diejenigen, die den Test nicht in der Schule machen wollen, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests. Davon werden viele Familien mit Grundschulkindern Gebrauch machen. Insbesondere auch deshalb, weil den Schulen keinerlei Unterstützung durch geschultes Personal bei der Testung zur Verfügung steht. Hierfür werden weitere Testkapazitäten benötigt. Hinzu kommt, dass bereits jetzt abzusehen ist, dass zukünftig der Besuch von Ladengeschäften, des Friseurs, von Kino oder Theater usw. nur noch mit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests erfolgen kann. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu: "Laut Testverordnung, die am 9. März 2021 in ihrer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde, haben alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche. Ab dem 15. April 2021 dürfen die Teststellen auch an Sonn- und Feiertagen Testungen auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchführen. Die Tests können von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und im Auftrag des Gesundheitsamtes auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Apotheken und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt eine Musterverfügung des Landes Hessen in eine Frankfurter Verfügung um, sodass in Kürze jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Testangebot gemacht werden kann. Es ist deshalb dringend erforderlich, zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage zu errichten, damit die Testkapazitäten auch in Zukunft ausreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2021OFOF 2/15Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2021Sie sind hierOMOM 125Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-EschbachDirektanregung
- 16. August 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1428Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats