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Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der Günthersburghöfe

Vorlagentyp: OFLINKE
159 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Bereitstellung aller bisherigen Gutachten zur Bebauungsplanung der Günthersburghöfe und die Erstellung weiterer Gutachten, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. Ziel ist es, die Bürger*Innen besser in die Planungsprozesse einzubeziehen und ökologische Aspekte zu berücksichtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern

  1. Alle bisher erstellten Gutachten der Stadtöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
  2. Weitere Gutachten in Auftrag zu geben, deren Untersuchungsinhalte über das übliche Maß dessen hinausgehen, was in einem Bebauungsplanverfahren üblich ist und wo die zu untersuchenden Fragen mit den Bürger*Innen und Bürgerinitiativen im Stadtgebiet entwickelt werden.
  3. Das betrifft: ein Gutachten über den Einfluss der Bebauung auf die Biodiversität in diesem Gebiet ein Gutachten über den Einfluss der Bebauung auf das Stadtklima 4. ein Gutachten, das den Baumbestand vollständig erfasst.

Begründung

Bisher sind keine neueren Erkenntnisse bzw. ausführlichen Gutachten öffentlich. Die Berichte des Magistrats beschränken sich auf wenige Sätze. (B36/2020, B58/2019,B209/2020, B210/2020). Bereits vorhandene Gutachten aus dem Bebauungsplanverfahren müssen aber frühzeitig öffentlich zugänglich gemacht werden, damit die Bürger*Innen genügend Zeit haben, sich eine fundierte Meinung zu der Bebauung zu bilden. Eine stärkere Beteiligung der Bürger*Innen und Bürgerinitiativen für die Einbeziehung und Beurteilung ökologischer Aspekte bei der geplanten Bebauung ist unbedingt notwendig, zumal die Bürgerinitiativen im Rahmen ihrer jahrelangen Beschäftigung mit der Ökologie dieses Gebiets über Expertenwissen verfügen. Zudem haben sie zu einer vollständigen Erfassung des Baumbestandes durch Kartierung des Baumbestandes wichtige Vorarbeit geleistet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2018BB 36M 83, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwiMagistratsbericht
  2. 22. Februar 2019BB 58M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
  3. 27. April 2020BB 209M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
  4. 27. April 2020BB 210Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB hier: Sachstandsbericht über den Stand der Vorbereitenden UntersuchungenMagistratsbericht
  5. 14. Oktober 2020Sie sind hier
    OFOF 976/3Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der Günthersburghöfe
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 29. Oktober 2020OMOM 6860Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeDirektanregung
  7. 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 510Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 43 · 29.10.2020
TO I, TOP 32
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6860 2020 Die Vorlage OF 976/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

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