Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der Günthersburghöfe
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, alle bisherigen Gutachten zur Bebauungsplanung der Günthersburghöfe öffentlich zugänglich zu machen und weitere Gutachten in Auftrag zu geben, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. Dies ist notwendig, um eine fundierte Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und ökologische Aspekte angemessen zu berücksichtigen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. alle bisher erstellten Gutachten der Stadtöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; 2. weitere Gutachten in Auftrag zu geben, deren Untersuchungsinhalte über das übliche Maß dessen hinausgehen, was in einem Bebauungsplanverfahren üblich ist, und bei den die zu untersuchenden Fragen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Bürgerinitiativen im Stadtgebiet entwickelt werden; 3. insbesondere ein Gutachten über den Einfluss der Bebauung auf die Biodiversität in diesem Gebiet, ein Gutachten über den Einfluss der Bebauung auf das Stadtklima und ein Gutachten, das den Baumbestand vollständig erfasst, in Auftrag zu geben.
Begründung
Bisher sind keine neueren Erkenntnisse bzw. ausführlichen Gutachten veröffentlich worden. Die Berichte des Magistrats beschränken sich auf wenige Sätze (siehe B 36, B 58, B 209, B 210). Bereits vorhandene Gutachten aus dem Bebauungsplanverfahren müssen aber frühzeitig öffentlich zugänglich gemacht werden, damit die Bürgerinnen und Bürger genügend Zeit haben, sich eine fundierte Meinung zu der Bebauung zu bilden. Eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgerinitiativen für die Einbeziehung und Beurteilung ökologischer Aspekte bei der geplanten Bebauung ist unbedingt notwendig, zumal die Bürgerinitiativen im Rahmen ihrer jahrelangen Beschäftigung mit der Ökologie in diesem Gebiet über Expertenwissen verfügen. Zudem haben sie zu einer vollständigen Erfassung des Baumbestandes durch Kartierung des Baumbestandes wichtige Vorarbeit geleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2018BB 36M 83, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwiMagistratsbericht
- 22. Februar 2019BB 58M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
- 27. April 2020BB 209M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
- 27. April 2020BB 210Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB hier: Sachstandsbericht über den Stand der Vorbereitenden UntersuchungenMagistratsbericht
- 14. Oktober 2020OFOF 976/3Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6860Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeDirektanregung
- 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 510Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00