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Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165…

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Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB hier: Sachstandsbericht über den Stand der Vorbereitenden Untersuchungen

Vorlagentyp: B
159 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht informiert über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Ernst-May-Viertel. Die Einhausung der A 661 wurde auf eine Länge von rund 1.000 m festgelegt, um mehr Spielraum für die städtebauliche Planung zu schaffen. Die nächsten Schritte umfassen die Erstellung einer Verkehrsuntersuchung und einer technischen Entwurfsplanung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Die vorbereitenden Untersuchungen zu einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM 3 "Ernst-May-Viertel" werden gemäß den Grundsatzentscheidungen der politischen Gremien für die Einhausung der A 661 fortgeführt. Die Einhausung der Autobahn ist schließlich die zentrale Voraussetzung zur Umsetzung der Planungsziele für den Untersuchungsraum. Seit der letzten Berichtserstattung hat im Wesentlichen eine Klärung innerhalb der politischen Gremien bezüglich der Länge der Einhausung stattgefunden. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1053 (M 82), vorgeschlagene Länge der Einhausung von 400 m (Variante L 4) wurde zugunsten einer insgesamt rd. 1.000 m langen Einhausung in der Variante L 2 abgelöst (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 (NR 760)). Diese Festlegung ist insbesondere darin begründet, dass die längere Einhausung mehr Spielraum bei der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung für das "Ernst-May-Viertel" bietet. Mit gleichem Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Realisierung der Einhausung mit der Variante L 2 einzuleiten. Die Firma DEGES-Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, die bereits im Jahr 2012 eine vertiefende Machbarkeitsstudie erarbeitet hatte, wurde nach einer gemeinsamen Entscheidung der Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main zur Fortsetzung und Vertiefung der Untersuchung beauftragt. Hierüber wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main geschlossen, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5011 (M 189), bestätigt wurde. Kernelemente der Verwaltungsvereinbarung sind:

  1. Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung zur A
  2. Ziel ist es, die zukünftige Verkehrsbelastung der A 661 abzuschätzen, um dadurch die endgültige Anzahl der notwendigen Fahrstreifen der Autobahn und damit die wesentliche Kenngröße zur Dimensionierung der Einhausung festzulegen. Die Kosten für diese Untersuchung trägt das Land Hessen.
  3. Erarbeitung einer technischen Entwurfsplanung sowie eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht. Ergänzt soll diese Übersicht mit Aussagen zu Zeitplan und Mittelbedarfe. Die DEGES hat mit der Bearbeitung begonnen. Mitte Februar 2020 hat sich der Begleitkreis mit Vertretern der DEGES, des Landes Hessen, HessenMobil und der Dezernate VI und IV konstituiert. Bei der Sitzung wurde das weitere Vorgehen zur Erstellung des o.g. Verkehrsgutachtens und zur Erarbeitung der technischen Entwurfsplanung besprochen. Es wurde vereinbart, dass der Begleitkreis regelmäßig tagt, um den Projektfortschritt zu begleiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2018BB 36M 83, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwiMagistratsbericht
  2. 22. Februar 2019BB 58M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
  3. 27. April 2020BB 209M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
  4. 27. April 2020Sie sind hier
    BB 210Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB hier: Sachstandsbericht über den Stand der Vorbereitenden Untersuchungen
    Magistratsbericht
  5. 14. Oktober 2020OFOF 976/3Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 29. Oktober 2020OMOM 6860Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeDirektanregung
  7. 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 510Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der GünthersburghöfeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 10
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 40 · 26.05.2020
TO II, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 39 · 28.05.2020
TO I, TOP 22
Beraten
a) Die Vorlage B 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO I, TOP 17
Beraten
a) Die Vorlage B 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 41 · 27.08.2020
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung)

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