Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß §165…
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Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß §165 (4) BauGB hier: Sachstandsbericht über den Stand der Vorbereitenden Untersuchungen
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Huthpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 23.04.2019, B 130
Betreff: Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß §165 (4) BauGB hier: Sachstandsbericht über den Stand der Vorbereitenden Untersuchungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I.A., Punkt (3),
- Abs. (M 82) - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 295/18 - Die vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme SEM 3 "Ernst-May-Viertel" werden gemäß Grundsatzentscheidung der politischen Gremien für die Einhausung der A 661 fortgeführt. Um Fragen der Stadtverordneten und der Ortsbeiräte zu beantworten und ein breites fachliches Fundament zu schaffen, hat das Dezernat für Planen und Wohnen am 11.02.2019 ein Expertenhearing zum Thema "Einhausung A661" durchgeführt. Die Regierungskoalition hat in einer Pressekonferenz am 28.02.2019 mitgeteilt, dass die Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße aus Gründen der mittel- und langfristigen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main zu realisieren ist. Dafür ist als Grundlage die Variante L 2 (M 82 vom 22.04.2016) heranzuziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. April 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 235 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2017. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE., und GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) FRANKFURTER (= Zurückweisung)