Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle „Gerauer Straße“ und der Capoeira Schule
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Neues zu Gerauer Straße per E-MailBegründung
Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das eingeschränkte Halteverbot in der Adolf-Miersch-Straße zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule aufzuheben. Begründung: In der Adolf-Miersch-Straße, gegenüber der Haltestelle "Gerauer Straße" und vor dem ehemaligen Drogeriemarkt Schlecker befindet sich ein eingeschränktes Halteverbot für u.a. PKWs. Der Grund hierfür war früher die Belieferung der dort befindlichen Kleinmärkte (u. a. DM). Diese sind dort seit einigen Jahren nicht mehr vorhanden und der freie Platz wird seit einer langen Zeit nicht mehr für Belieferungen genutzt. Da das eingeschränkte Halteverbot für die Stelle vor dem ehemaligen Schlecker (jetzt Caporeira Schule) aus den o.g. Gründen nicht mehr benötigt wird und Bürgerinnen und Bürger sich dort weitere Parkmöglichkeiten wünschen, hält der Ortsbeirat die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes für sinnvoll.
Inhalt
Antrag vom 19.07.2018, OF 930/5
Betreff: Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das eingeschränkte Halteverbot in der Adolf-Miersch-Straße zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule aufzuheben.
Begründung: In der Adolf-Miersch-Straße, gegenüber der Haltestelle "Gerauer Straße" und vor dem ehemaligen Drogeriemarkt Schlecker befindet sich ein eingeschränktes Halteverbot für u.a. PKWs. Der Grund hierfür war früher die Belieferung der dort befindlichen Kleinmärkte (u. a. DM). Diese sind dort seit einigen Jahren nicht mehr vorhanden und der freie Platz wird seit einer langen Zeit nicht mehr für Belieferungen genutzt. Da das eingeschränkte Halteverbot für die Stelle vor dem ehemaligen Schlecker (jetzt Caporeira Schule) aus den o.g. Gründen nicht mehr benötigt wird und Bürgerinnen und Bürger sich dort weitere Parkmöglichkeiten wünschen, hält der Ortsbeirat die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes für sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2018Sie sind hierOFOF 930/5Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle „Gerauer Straße“ und der Capoeira SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. August 2018OMOM 3486Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle „Gerauer Straße“ und der Capoeira SchuleDirektanregung
- 12. November 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2087Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme