Kalkulationsgrundlagen von M 69 2014 - Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung
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Frankfurter Gasbeleuchtung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zur M 69 zu beantworten: Wie lautete der Prüfauftrag zur Standfestigkeit der Laternenmasten, den die SRM in Auftrag gegeben hat? Gemäß Aussage eines Mainova-Sprechers in 2013 beträgt die Austauschquote 0,3 - 0,9% nach regelmäßigen Tests der Standfestigkeit. Die Firma Roch kommt nach einer Prüfung der gasführenden Beleuchtungsmaste in Berlin und Düsseldorf auf eine Mängelquote von deutlich unter 5%. Wie kommt es zu der konträren Annahme in der M 69, dass 89% der Gaslaternenmasten in den kommenden 10 Jahren ausgetauscht werden müssten? Wie in der Informationsveranstaltung im Römer angekündigt, soll der Magistrat dem Ortsbeirat Prüfauftrag und Gutachten zur Verfügung stellen. Eine Restlebensdauervorhersage ist auf Grundlage der aktuellen Technischen Baubestimmungen nicht möglich (keine Angaben in DIN 18800). Wie kommt es zu der Annahme in der M 69, dass aufgrund des Lebensalters der Gaslaternen, diese möglichst bald ausgetauscht werden müssen? Fachkreise gehen davon aus, dass die normative Nutzungsdauer von Gasleuchten und Gasmasten mindestens doppelt so lang ist wie die von elektrisch betriebenen Leuchten sowie deren Maste. Trifft die Information zu, dass die Laternenmasten, die nicht mehr direkt von Gas durchströmt werden, was bei der Elektrifizierung mit oder ohne LED der Fall sein wird, schneller korrodieren als im aktuellen Zustand. Sind die Folgekosten einkalkuliert? Gibt es die Möglichkeit, die Gasglühkörper durch thoriumfreies Material zu ersetzen, wie sogar von Befürwortern der Umrüstung kürzlich eingeräumt wurde. Ist bekannt, dass thoriumfreie und thoriumhaltige Glühkörper inzwischen zu wesentlich günstigeren Konditionen in Deutschland produziert und vertrieben werden? Die Kalkulationsbasis für die Investitionsplanung kann aus den Anlagen der M 69 nicht entnommen werden. Welche Kosten sind in die Rechnung eingeflossen: Bauarbeiten (Material, Bodenarbeiten), Energieverbrauch, Folgekosten, Zinskosten, Amortisation und Ökobilanz? Können diese Informationen für die drei Alternativen: Gas gegen Gas, Gas gegen LED, Strom mit neuen Masten zur Verfügung gestellt werden? Ist mit einkalkuliert, dass nach der in M69 angegebenen Amortisationszeit nach 24 Jahren die installierten Elektroleuchten bereits ihre Haltbarkeitszeit nahezu erreicht haben (bei elektrischer Beleuchtung i.d.R. nach 25-30 Jahren Austausch erforderlich). Wie wurde die Störquote bei den Gaslaternen ermittelt und wie steht Frankfurt im Vergleich zu anderen Städten da. In der Informationsveranstaltung am 9.4. hat der GF der SRM eingeräumt, dass die Wartung der Gaslaternen nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch "bei Bedarf" durchgeführt wird und dies mit dem Moratorium von 2009 begründet. Entsprechend sehen viele Gaslaternen vernachlässigt aus. Wie lautet der Wartungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der SRM, und wie ist dieser in den letzten 5 Jahren abgerechnet worden? Gibt es Pläne, in welchen Straßen die Stadt mit der Umrüstung fortfährt? Bürger in verschiedenen Stadtteilen haben beobachtet, dass die SRM in den vergangenen Jahren das von der Stadt verhängte Moratorium gebrochen hat, indem ohne Rücksicht auf das Stadtbild mitten hinein in gasbeleuchtete Ensembles elektrifiziert wurde, etwa in der Philipp-Fleck-Straße, in der Kreuznacher Straße, Ostparkstraße, Eichwaldstraße, Habsburger Allee.
Inhalt
Antrag vom 28.04.2014, OF 769/9
Betreff: Kalkulationsgrundlagen von M 69 2014 - Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zur M 69 zu beantworten: Wie lautete der Prüfauftrag zur Standfestigkeit der Laternenmasten, den die SRM in Auftrag gegeben hat? Gemäß Aussage eines Mainova-Sprechers in 2013 beträgt die Austauschquote 0,3 - 0,9% nach regelmäßigen Tests der Standfestigkeit. Die Firma Roch kommt nach einer Prüfung der gasführenden Beleuchtungsmaste in Berlin und Düsseldorf auf eine Mängelquote von deutlich unter 5%. Wie kommt es zu der konträren Annahme in der M 69, dass 89% der Gaslaternenmasten in den kommenden 10 Jahren ausgetauscht werden müssten? Wie in der Informationsveranstaltung im Römer angekündigt, soll der Magistrat dem Ortsbeirat Prüfauftrag und Gutachten zur Verfügung stellen. Eine Restlebensdauervorhersage ist auf Grundlage der aktuellen Technischen Baubestimmungen nicht möglich (keine Angaben in DIN 18800). Wie kommt es zu der Annahme in der M 69, dass aufgrund des Lebensalters der Gaslaternen, diese möglichst bald ausgetauscht werden müssen? Fachkreise gehen davon aus, dass die normative Nutzungsdauer von Gasleuchten und Gasmasten mindestens doppelt so lang ist wie die von elektrisch betriebenen Leuchten sowie deren Maste. Trifft die Information zu, dass die Laternenmasten, die nicht mehr direkt von Gas durchströmt werden, was bei der Elektrifizierung mit oder ohne LED der Fall sein wird, schneller korrodieren als im aktuellen Zustand. Sind die Folgekosten einkalkuliert? Gibt es die Möglichkeit, die Gasglühkörper durch thoriumfreies Material zu ersetzen, wie sogar von Befürwortern der Umrüstung kürzlich eingeräumt wurde. Ist bekannt, dass thoriumfreie und thoriumhaltige Glühkörper inzwischen zu wesentlich günstigeren Konditionen in Deutschland produziert und vertrieben werden? Die Kalkulationsbasis für die Investitionsplanung kann aus den Anlagen der M 69 nicht entnommen werden. Welche Kosten sind in die Rechnung eingeflossen: Bauarbeiten (Material, Bodenarbeiten), Energieverbrauch, Folgekosten, Zinskosten, Amortisation und Ökobilanz? Können diese Informationen für die drei Alternativen: Gas gegen Gas, Gas gegen LED, Strom mit neuen Masten zur Verfügung gestellt werden? Ist mit einkalkuliert, dass nach der in M69 angegebenen Amortisationszeit nach 24 Jahren die installierten Elektroleuchten bereits ihre Haltbarkeitszeit nahezu erreicht haben (bei elektrischer Beleuchtung i.d.R. nach 25-30 Jahren Austausch erforderlich). Wie wurde die Störquote bei den Gaslaternen ermittelt und wie steht Frankfurt im Vergleich zu anderen Städten da. In der Informationsveranstaltung am 9.4. hat der GF der SRM eingeräumt, dass die Wartung der Gaslaternen nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch "bei Bedarf" durchgeführt wird und dies mit dem Moratorium von 2009 begründet. Entsprechend sehen viele Gaslaternen vernachlässigt aus. Wie lautet der Wartungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der SRM, und wie ist dieser in den letzten 5 Jahren abgerechnet worden? Gibt es Pläne, in welchen Straßen die Stadt mit der Umrüstung fortfährt? Bürger in verschiedenen Stadtteilen haben beobachtet, dass die SRM in den vergangenen Jahren das von der Stadt verhängte Moratorium gebrochen hat, indem ohne Rücksicht auf das Stadtbild mitten hinein in gasbeleuchtete Ensembles elektrifiziert wurde, etwa in der Philipp-Fleck-Straße, in der Kreuznacher Straße, Ostparkstraße, Eichwaldstraße, Habsburger Allee.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2014Sie sind hierOFOF 769/9Kalkulationsgrundlagen von M 69 2014 - Abriss der Frankfurter GasbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, SPD
- 8. Mai 2014VV 1013Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter GasbeleuchtungAnfrage
- 30. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 856Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter GasbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung)