Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat um eine Sachstandsmeldung zur Erweiterung der Boehleschule zu bitten. Dies geschieht im Kontext der Nutzung des Schulgebäudes in der Linkstraße 25 für eine öffentliche Schule. Ziel ist es, den bestehenden Mietvertrag mit der Griechischen Schule kurzfristig zu kündigen.
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Linkstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
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Neues zu Linkstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird um Sachstandsmeldung zu Ziffer 5. Der ST 1267 vom 19.09.2016 gebeten.
Dort lautete der letzte Satz: Um die hier dringende Erweiterung der Boehleschule realisieren zu können, wird der Magistrat mit der Griechischen Schule Gespräche aufzunehmen., mit dem Ziel, den bestehenden Mietvertrag kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen.
Begründung
25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Sachstandsmeldung zu Ziffer 5. Der ST 1267 vom 19.09.2016 gebeten. Dort lautete der letzte Satz: Um die hier dringende Erweiterung der Boehleschule realisieren zu können, wird der Magistrat mit der Griechischen Schule Gespräche aufzunehmen., mit dem Ziel, den bestehenden Mietvertrag kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen. Begründung: Entfällt, da sich diese aus der ST 1267/16 ergibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016STST 1267Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzenStellungnahme
- 16. April 2023Sie sind hierOFOF 752/6Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2023VV 651Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzenAnfrage
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 362 WochenSTST 1818Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme