Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alte Falterstraße / Alt-Griesheim gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, um die Sichtbarkeit für wartende Fußgänger zu verbessern und Gefahren zu beseitigen. Dies soll durch die Installation eines Fahrradanlehnbügels geschehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alt-Griesheim — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Freigabe der Einbaumstraße als dritte leistungsfähige Anbindung für Griesheim-Süd28.07.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Der Parkplatz vor der Zufahrt nach Alt-Griesheim in der Stroofstraße direkt am Main ist seit einigen Jahren durch Poller18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Alt-Griesheim per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alte Falterstraße / Alt-Griesheim gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint.
Begründung
Das im Bereich 5 m vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autos parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 653/6Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte FalterstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2023OMOM 3360Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte FalterstraßeDirektanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1142Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte FalterstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme