Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
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Bisheriger Verlauf
31.12.2022
17.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OF_653-6_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OM_3360_202331.12.2022
Antrag Ortsbeirat
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OF_653-6_202217.01.2023
Anregung Ortsbeirat
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OM_3360_2023 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.12.2022, OF 653/6
Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alte Falterstraße / Alt-Griesheim gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint. Begründung:
Das im Bereich 5 m vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autos parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3360 2023 Die Vorlage OF 653/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme