Skip to main content

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.12.2022

Antrag Ortsbeirat

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Details im PARLIS OF_653-6_2022
17.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Details im PARLIS OM_3360_2023
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.12.2022, OF 653/6 Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alte Falterstraße / Alt-Griesheim gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint.

Begründung:

Das im Bereich 5 m vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autos parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3360 2023 Die Vorlage OF 653/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme