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Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68…

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Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf

Vorlagentyp: OFLINKE
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung Bockenheim stehenden und nach Angabe der Bauaufsichtsbehörde einsturzgefährdeten Hauses Leipziger Straße 68 gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen unter Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 68 handelt es sich um eines der letzten Zeugnisse der Baugeschichte des Dorfes Bockenheims, das im Hinblick auf seine Bauweise (zweigeschossig) spätestens aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen dürfte und daher besonderen Schutz genießen sollte. Da das Gebäude nur unter den Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung fällt und in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan steht, ist hier § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Das Gebäude wird von zwei viergeschossigen Gebäuden begrenzt. Der Eigentümer könnte demnach wirtschaftlichen Schaden geltend machen und eine viergeschossige Bebauung auf diesem Grundstück fordern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Eigentümer ist zu befürchten, dass er das Gebäude solange verfallen lässt, bis es abbruchreif und nicht mehr zu retten ist, damit das Gelände viergeschossig bebaut werden kann, wie schon mehrfach in Bockenheim und dem Westend geschehen. Um dies zu verhindern, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB mit Androhung der Ersatzvornahme dringend erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 15.07.2018, OF 601/2

Betreff: Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung Bockenheim stehenden und nach Angabe der Bauaufsichtsbehörde einsturzgefährdeten Hauses Leipziger Straße 68 gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen unter Androhung der Ersatzvornahme zu setzen.

Begründung: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 68 handelt es sich um eines der letzten Zeugnisse der Baugeschichte des Dorfes Bockenheims, das im Hinblick auf seine Bauweise (zweigeschossig) spätestens aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen dürfte und daher besonderen Schutz genießen sollte. Da das Gebäude nur unter den Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung fällt und in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan steht, ist hier § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Das Gebäude wird von zwei viergeschossigen Gebäuden begrenzt. Der Eigentümer könnte demnach wirtschaftlichen Schaden geltend machen und eine viergeschossige Bebauung auf diesem Grundstück fordern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Eigentümer ist zu befürchten, dass er das Gebäude solange verfallen lässt, bis es abbruchreif und nicht mehr zu retten ist, damit das Gelände viergeschossig bebaut werden kann, wie schon mehrfach in Bockenheim und dem Westend geschehen. Um dies zu verhindern, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB mit Androhung der Ersatzvornahme dringend erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2018Sie sind hier
    OFOF 601/2Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 13. August 2018OAOA 294Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach FristablaufAnregung
  3. 21. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 401Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach FristablaufMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 24 · 13.08.2018
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 294 2018 Die Vorlage OF 601/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat gebeten wird, die Durchführung zu prüfen und entsprechend zu berichten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 CDUSPDGrüneLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
1 CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung)

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