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Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68…

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Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf

Vorlagentyp: OA
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Anregung vom 13.08.2018, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.07.2018

Betreff: Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung Bockenheim stehenden und nach Angabe der Bauaufsichtsbehörde einsturzgefährdeten Hauses Leipziger Straße 68 gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist gegebenenfalls eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen unter Androhung der Ersatzvornahme zu setzen.

Begründung: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 68 handelt es sich um eines der letzten Zeugnisse der Baugeschichte des Dorfes Bockenheims, das im Hinblick auf seine Bauweise (zweigeschossig) spätestens aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen dürfte und daher besonderen Schutz genießen sollte. Da das Gebäude nur unter den Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung fällt und in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan steht, ist hier § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Das Gebäude wird von zwei viergeschossigen Gebäuden begrenzt. Der Eigentümer könnte demnach wirtschaftlichen Schaden geltend machen und eine viergeschossige Bebauung auf diesem Grundstück fordern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Eigentümer ist zu befürchten, dass er das Gebäude solange verfallen lässt, bis es abbruchreif und nicht mehr zu retten ist, damit das Gelände viergeschossig bebaut werden kann, wie schon mehrfach in Bockenheim und dem Westend geschehen. Um dies zu verhindern, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB mit Androhung der Ersatzvornahme zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2018OFOF 601/2Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach FristablaufOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 13. August 2018Sie sind hier
    OAOA 294Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
    Anregung
  3. 21. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 401Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach FristablaufMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 17.09.2018
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 25.09.2018
TO I, TOP 32
Beraten
Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTIONFDP
Sonstige:
Frankfurter (Annahme)ÖkoLinX-ARL (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 27.09.2018
TO II, TOP 43
Beraten
Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)

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