Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel - Schüttgrabenstraße - Spielsgasse
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Bisheriger Verlauf
05.09.2023
21.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel - Schüttgrabenstraße - Spielsgasse
Details im PARLIS OF_346-8_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Beschilderung Kreuzung AltNiederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse
Details im PARLIS OM_4538_202305.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel - Schüttgrabenstraße - Spielsgasse
Details im PARLIS OF_346-8_202321.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Beschilderung Kreuzung AltNiederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse
Details im PARLIS OM_4538_2023 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.09.2023, OF 346/8 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten an der oben angegebenen Einmündung an der Ecke Spielsgasse Alt Niederursel ein Verkehrszeichen anzubringen, das deutlich macht, dass an dieser Kreuzung rechts vor links gilt. Die kann z.B. durch das Verkehrszeichen102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder Verkehrszeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren) gewährleistet werden.
Begründung:
Nachdem von Seiten des Straßenverkehrsamtes an der o.g. Kreuzung in Niederursel der seit vielen Jahren dort hängende Verkehrsspiegel abmontiert wurde, da die Laterne keine genügende Standsicherheit aufweist, kommt es hier immer wieder zu brenzligen Situationen, gelegentlich auch zu leichten Unfällen. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich für Verkehrsteilnehmer, die aus der Spielsgasse kommen, da die gegenüberliegende Schüttgraben-straße leicht versetzt in die Straße Alt-Niederursel mündet. Die Verkehrssituation wird für Radfahrer erschwert, da die Kreuzung am Ende einer Steigung liegt. An der Einmündung der Schüttgrabenstraße auf die Straße Alt Niederursel auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung hängt das das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), dieses warnt vor Radfahrern, die die Straße Alt Niederursel entgegen der Einbahnstraße nutzen dürfen. Ein von rechts kommendes Auto ist aufgrund der Einbahnstraßenreglung nicht möglich.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4538 2023 Die Vorlage OF 346/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme