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Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes

Vorlagentyp: OFGRÜNE
58 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Mietwohnungsmarktes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Deutschen Städtetag darauf hinzuwirken, dass dieser eine Initiative zur Novellierung des § 558 BGB mit dem Ziel einer Entspannung des Mietwohnungsmarktes startet. Insbesondere sollte der in Absatz (2) festgesetzte Bemessungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeweitet und die in Absatz (3) festgeschriebene Kappungsgrenze für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 (1) BGB gesenkt werden. Begründung: In den Wohnquartieren innerhalb des Ortsbezirks 2, insbesondere in Westend und neuerdings auch in Bockenheim, sind die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Ursache ist unter anderem darin zu sehen, dass die Frankfurter Bevölkerung stark wächst. Insofern steht zu befürchten, dass diese Entwicklung weiter anhält, und die Stellungnahmen des Magistrats zu diesem Thema haben gezeigt, dass ihr auf kommunaler Ebene kaum Einhalt zu gebieten ist. Ein möglicher Hebel wäre jedoch eine Novellierung des BGB mit dem Ziel, die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stärker an den Bestandsmieten zu orientieren und den Spielraum für Mieterhöhungen einzuschränken. Da die Mehrzahl der Mittel- und Großstädte in Deutschland inzwischen unter einem sehr angespannten Mietwohnungsmarkt leidet, ist der Versuch, über den Deutschen Städtetag eine solche Initiative ins Leben zu rufen, durchaus erfolgversprechend.

Inhalt

Antrag vom 22.09.2012, OF 236/2

Betreff: Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Deutschen Städtetag darauf hinzuwirken, dass dieser eine Initiative zur Novellierung des § 558 BGB mit dem Ziel einer Entspannung des Mietwohnungsmarktes startet. Insbesondere sollte der in Absatz (2) festgesetzte Bemessungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeweitet und die in Absatz (3) festgeschriebene Kappungsgrenze für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 (1) BGB gesenkt werden.

Begründung: In den Wohnquartieren innerhalb des Ortsbezirks 2, insbesondere in Westend und neuerdings auch in Bockenheim, sind die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Ursache ist unter anderem darin zu sehen, dass die Frankfurter Bevölkerung stark wächst. Insofern steht zu befürchten, dass diese Entwicklung weiter anhält, und die Stellungnahmen des Magistrats zu diesem Thema haben gezeigt, dass ihr auf kommunaler Ebene kaum Einhalt zu gebieten ist. Ein möglicher Hebel wäre jedoch eine Novellierung des BGB mit dem Ziel, die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stärker an den Bestandsmieten zu orientieren und den Spielraum für Mieterhöhungen einzuschränken. Da die Mehrzahl der Mittel- und Großstädte in Deutschland inzwischen unter einem sehr angespannten Mietwohnungsmarkt leidet, ist der Versuch, über den Deutschen Städtetag eine solche Initiative ins Leben zu rufen, durchaus erfolgversprechend.Hauptvorlage: Antrag vom 26.07.2012, OF 203/2 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2012Sie sind hier
    OFOF 236/2Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2012OAOA 269Initiative zur Entspannung des MietwohnungsmarktesAnregung
  3. 1. November 2013Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 508Initiative zur Entspannung des MietwohnungsmarktesMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 15 · 24.09.2012
TO I, TOP 6
Beraten
1. Die Vorlage OF 203/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 236/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDU
Ablehnung:
LinkeFreie Wähler
Enthaltung:
SPD
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE und CDU gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 16 · 29.10.2012
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 269 2012 Die Vorlage OF 236/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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