Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Mietwohnungsmarktes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Deutschen Städtetag darauf hinzuwirken, dass dieser eine Initiative zur Novellierung des § 558 BGB mit dem Ziel einer Entspannung des Mietwohnungsmarktes startet. Insbesondere sollte der in Absatz (2) festgesetzte Bemessungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeweitet und die in Absatz (3) festgeschriebene Kappungsgrenze für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 (1) BGB gesenkt werden. Begründung: In den Wohnquartieren innerhalb des Ortsbezirks 2, insbesondere in Westend und neuerdings auch in Bockenheim, sind die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Ursache ist unter anderem darin zu sehen, dass die Frankfurter Bevölkerung stark wächst. Insofern steht zu befürchten, dass diese Entwicklung weiter anhält, und die Stellungnahmen des Magistrats zu diesem Thema haben gezeigt, dass ihr auf kommunaler Ebene kaum Einhalt zu gebieten ist. Ein möglicher Hebel wäre jedoch eine Novellierung des BGB mit dem Ziel, die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stärker an den Bestandsmieten zu orientieren und den Spielraum für Mieterhöhungen einzuschränken. Da die Mehrzahl der Mittel- und Großstädte in Deutschland inzwischen unter einem sehr angespannten Mietwohnungsmarkt leidet, ist der Versuch, über den Deutschen Städtetag eine solche Initiative ins Leben zu rufen, durchaus erfolgversprechend.
Inhalt
Antrag vom 22.09.2012, OF 236/2
Betreff: Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Deutschen Städtetag darauf hinzuwirken, dass dieser eine Initiative zur Novellierung des § 558 BGB mit dem Ziel einer Entspannung des Mietwohnungsmarktes startet. Insbesondere sollte der in Absatz (2) festgesetzte Bemessungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeweitet und die in Absatz (3) festgeschriebene Kappungsgrenze für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 (1) BGB gesenkt werden.
Begründung: In den Wohnquartieren innerhalb des Ortsbezirks 2, insbesondere in Westend und neuerdings auch in Bockenheim, sind die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Ursache ist unter anderem darin zu sehen, dass die Frankfurter Bevölkerung stark wächst. Insofern steht zu befürchten, dass diese Entwicklung weiter anhält, und die Stellungnahmen des Magistrats zu diesem Thema haben gezeigt, dass ihr auf kommunaler Ebene kaum Einhalt zu gebieten ist. Ein möglicher Hebel wäre jedoch eine Novellierung des BGB mit dem Ziel, die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stärker an den Bestandsmieten zu orientieren und den Spielraum für Mieterhöhungen einzuschränken. Da die Mehrzahl der Mittel- und Großstädte in Deutschland inzwischen unter einem sehr angespannten Mietwohnungsmarkt leidet, ist der Versuch, über den Deutschen Städtetag eine solche Initiative ins Leben zu rufen, durchaus erfolgversprechend.Hauptvorlage: Antrag vom 26.07.2012, OF 203/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2012Sie sind hierOFOF 236/2Initiative zur Entspannung des MietwohnungsmarktesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2012OAOA 269Initiative zur Entspannung des MietwohnungsmarktesAnregung
- 1. November 2013Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 508Initiative zur Entspannung des MietwohnungsmarktesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE und CDU gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme