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Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes

Vorlagentyp: B
58 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 508

Betreff: Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2013, § 3062 - OA 269/12 OBR 2 - Derzeit gehen in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) nur Mieten ein, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Magistrat ist der Auffassung, dass diese Einschränkung entfallen sollte. Dies würde die Rechtslage aus den Jahren vor 1982 wieder herstellen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hätte eine mietpreisdämpfende Wirkung. Es würden auch Mieten in die Ermittlung des Mietspiegels einbezogen, die in aller Regel niedriger sind als diejenigen, die derzeit in den Mietspiegel einfließen. Nach Auffassung des Magistrats ist die bisherige Einschränkung auch sachlich nicht gerechtfertigt. Auch ältere Mietverhältnisse stellen einen Teil des Wohnungsmarktes dar und sollten daher bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden. Eine Änderung kann nur durch den Bundesgesetzgeber (Änderung des § 558 BGB) erfolgen. Eine differenzierte Regelung auf kommunaler Ebene ist kaum denkbar und auch nicht erforderlich. In Kommunen mit stagnierenden Mieten würde die Mietspiegelerstellung erleichtert, da dort naturgemäß viele Bestandsmieten nicht regelmäßig erhöht werden und damit nicht für die Ermittlung der ortsüblichen Mieten herangezogen werden können. Der Deutsche Städtetag hat diese Forderung bislang noch nicht aufgegriffen. Der Magistrat sieht aber durchaus Realisierungschancen und wird sich in den zuständigen Gremien des Deutschen Städtetages weiter für die Gesetzesä nderung einsetzen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die in § 558 BGB festgelegte Kappungsgrenze bereits durch das am 01.05.2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz für von der jeweiligen Landesregierung zu bestimmende Gebiete geändert wurde. Der Magistrat hat sich bereits bei der Hessischen Landesregierung für die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 % für das gesamte Stadtgebiet eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Allerdings wurde bislang keine entsprechende Verordnung durch die Landesregierung erlassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2012OFOF 236/2Initiative zur Entspannung des MietwohnungsmarktesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2012OAOA 269Initiative zur Entspannung des MietwohnungsmarktesAnregung
  3. 1. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 Wochen
    BB 508Initiative zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 28 · 25.11.2013
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 508 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 14 · 25.11.2013
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage B 508 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 20.01.2014
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 508 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 26 · 23.01.2014
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 508 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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Ortsbeiratssitzung
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