Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
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Im Prüfling — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Erneuerung des Straßenabschnitts Im Prüfling vor dem Bethanien-Krankenhaus18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Weiterer Behindertenparkplatz Im Prüfling vor der Bornheim Apotheke18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Prüfling per E-MailBegründung
Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 209 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) besser zu platzieren, so dass es gut und frühzeitig sichtbar ist, an der Einmündung der Straße Im Prüfling (unterer Teil) in die Neebstraße eine kleine Verkehrsinsel oder zumindest eine Sperrfläche vorzusehen, die deutlich macht, dass die Fahrbahn für PKW nach rechts verläuft, und auf der linken Straßenseite der Einmündung den Radweg zu markieren. Begründung: Vielen Autofahrerinnen und Autofahrer scheint es nicht bewusst, dass Linksabbiegen an der genannten Einmündung verboten ist. Zugleich wird die Straße Im Prüfling oft von PKW als Schleichweg benutzt, um die Ampelanlage auf der Saalburgstraße an der Kreuzung zur Neebstraße, an der häufiger ein Rückstau entsteht, zu umgehen. Das Verkehrszeichen an der Einmündung ist nicht gut sichtbar, es wird auch leicht durch die Schirme im Außenbereich des dortigen Lokals verdeckt. Da die Straße Im Prüfling für Radfahrer, die aus Richtung Seckbach in die Innenstadt fahren, eine wichtige Verbindung darstellt, wurde die Bordsteinkante entsprechend gerundet. Leider wird diese Rundung von Autofahrern wohl als Einladung zum Linksabbiegen missverstanden. Durch klare Markierung der Einmündung des Fahrradweges und eine Verkehrsinsel oder eine Aufpflasterung würde das ordnungswidrige Verhalten der Verkehrsteilnehmer wohl zumindest eingedämmt.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2013, OF 234/4
Betreff: Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 209 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) besser zu platzieren, so dass es gut und frühzeitig sichtbar ist, an der Einmündung der Straße Im Prüfling (unterer Teil) in die Neebstraße eine kleine Verkehrsinsel oder zumindest eine Sperrfläche vorzusehen, die deutlich macht, dass die Fahrbahn für PKW nach rechts verläuft, und auf der linken Straßenseite der Einmündung den Radweg zu markieren.
Begründung: Vielen Autofahrerinnen und Autofahrer scheint es nicht bewusst, dass Linksabbiegen an der genannten Einmündung verboten ist. Zugleich wird die Straße Im Prüfling oft von PKW als Schleichweg benutzt, um die Ampelanlage auf der Saalburgstraße an der Kreuzung zur Neebstraße, an der häufiger ein Rückstau entsteht, zu umgehen. Das Verkehrszeichen an der Einmündung ist nicht gut sichtbar, es wird auch leicht durch die Schirme im Außenbereich des dortigen Lokals verdeckt. Da die Straße Im Prüfling für Radfahrer, die aus Richtung Seckbach in die Innenstadt fahren, eine wichtige Verbindung darstellt, wurde die Bordsteinkante entsprechend gerundet. Leider wird diese Rundung von Autofahrern wohl als Einladung zum Linksabbiegen missverstanden. Durch klare Markierung der Einmündung des Fahrradweges und eine Verkehrsinsel oder eine Aufpflasterung würde das ordnungswidrige Verhalten der Verkehrsteilnehmer wohl zumindest eingedämmt.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2013Sie sind hierOFOF 234/4Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2013OMOM 1867Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindernDirektanregung
- 13. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 638Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE