Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die planungsrechtliche Sicherung von Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern, um die Nutzung dieser Flächen für kommerzielle Zwecke zu verhindern. Dies soll die kulturelle und soziale Nutzung der Flächen fördern und sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf werden planungsrechtlich gesichert. Dies betrifft folgende Flächen:
- Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist
- Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der ev. Lydiagemeinde.
- Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune
- Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim
- Flächen der Hermann-Luppe-Schule
Begründung
Alle genannten Flächen werden derzeit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf. Angesichts der zunehmenden Tendenz, derartige Flächen einer kommerziellen Nutzung zuzuführen, sollten sie auch planungsrechtlich als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Derzeit existiert für den gesamten Bereich lediglich eine Erhaltungsatzung und ein Fluchtlinienplan.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2022Sie sind hierOFOF 174/7Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2022OAOA 271Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichernAnregung
- 15. April 2024MM 40Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichernMagistratsvortrag
- 9. Juni 2024OFOF 414/7Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch einOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten-Linke
- 25. Juni 2024OAOA 471Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und FREIE WÄHLER