Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, keinen Bebauungsplan zur Sicherung der Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern aufzustellen. Dies geschieht, da keine akute Gefahr einer drohenden Flächenumwandlung besteht und die Stadt regelmäßig die Bedarfe für Gemeinbedarfsflächen prüft.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
Der Beschluss der Stadtver.-Vers. vom 15.12.2022, § 2679 zur Ortsbeiratsanregung, OA 271 des Ortsbeirates 7 vom 01.11.2022 wird aufgehoben.
Der Magistrat wird keinen Bebauungsplan zur Sicherung der Gemeinbedarfsflächen im Bereich des Rahmenplans Praunheim aufstellen.
Begründung
A. Zielsetzung
Keine Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung der Gemeinbedarfsstandorte.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Nach § 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Hierbei geht es nicht um die Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen (hier: Wunsch nach Sicherung von Gemeinbedarfsflächen), sondern um die Notwendigkeit überhaupt einen Bebauungsplan aufzustellen: welche Planungsziele wären ohne den Bebauungsplan nicht umsetzbar, welche städtebaulichen Probleme nicht lösbar, welche bodenrechtlichen Spannungen wären zu erwarten. Zudem ist die Abgrenzung des neu zu überplanenden Bereiches (Geltungsbereich) vor dem Hintergrund des Planerfordernisses zu begründen.
Die angeführten Flächen in Praunheim befinden sich in Eigentum der Stadt, der Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung mit gemeinnützigem Zweck. Einige dieser Grundstücke sind in Erbpacht an gemeinnützige oder bürgerschaftliche Organisationen verpachtet.
Der Magistrat kann kein Planungserfordernis allein aus der Sicherung von Gemeinbedarfsflächen ableiten, wenn darüber hinaus kein weiterer Bedarf einer städtebaulichen Neuordnung besteht. Vor dem Hintergrund der Eigentumsverhältnisse der betreffenden Liegenschaften, sieht der Magistrat keine akute Gefahr einer drohenden Flächenumwandlung. Darüber hinaus prüft der Magistrat regelmäßig die Bedarfe für Gemeinbedarfsflächen und berücksichtigt diese bei der Erstellung und Überarbeitung von Bebauungsplänen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die angeführten Flächen in Praunheim befinden sich in Eigentum der Stadt, der Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung mit gemeinnützigem Zweck. Einige dieser Grundstücke sind in Erbpacht an gemeinnützige oder bürgerschaftliche Organisationen verpachtet. Der Magistrat kann kein Planungserfordernis allein aus der Sicherung von Gemeinbedarfsflächen ableiten, wenn darüber hinaus kein weiterer Bedarf einer städtebaulichen Neuordnung besteht. Vor dem Hintergrund der Eigentumsverhältnisse der betreffenden Liegenschaften, sieht der Magistrat keine akute Gefahr einer drohenden Flächenumwandlung. Darüber hinaus prüft der Magistrat regelmäßig die Bedarfe für Gemeinbedarfsflächen und berücksichtigt diese bei der Erstellung und Überarbeitung von Bebauungsplänen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2022OFOF 174/7Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2022OAOA 271Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichernAnregung
- 15. April 2024Sie sind hierMM 40Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichernMagistratsvortrag
- 9. Juni 2024OFOF 414/7Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch einOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten-Linke
- 25. Juni 2024OAOA 471Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)