Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern planungsrechtlich zu sichern, um deren kommerzielle Nutzung zu verhindern. Dies ist notwendig, um die kulturelle und soziale Nutzung dieser Flächen zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich des Rahmenplans Praunheim gelegenen Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich zu sichern. Dies betrifft folgende Flächen:
- Das gesamte Gelände der ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten, die derzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden und für die im Rahmenplan eine Nutzung als Zentrum für Kunst und Kultur vorgesehen ist.
- Die Flächen des Gemeindehauses und der Kirche der Ev. Lydiagemeinde.
- Die Flächen der Praunheimer Zehntscheune.
- Die Flächen des Alten- und Pflegeheims Praunheim.
- Die Flächen der Hermann-Luppe-Schule.
- Die Wohnanlage Praunheimer Mühle.
Begründung
Alle genannten Flächen werden derzeit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf. Angesichts der zunehmenden Tendenz, derartige Flächen einer kommerziellen Nutzung zuzuführen, sollten sie auch planungsrechtlich als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Derzeit existieren für den gesamten Bereich lediglich eine Erhaltungsatzung und ein Fluchtlinienplan.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2022OFOF 174/7Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2022Sie sind hierOAOA 271Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichernAnregung
- 15. April 2024MM 40Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichernMagistratsvortrag
- 9. Juni 2024OFOF 414/7Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch einOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten-Linke
- 25. Juni 2024OAOA 471Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)