Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der Bauzeit
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt, die Stahlbrücke am Listweg barrierefrei zu gestalten, um die Zugänglichkeit während der Umbauarbeiten am Sossenheimer Wehr zu verbessern. Dies soll insbesondere Rollstuhlfahrenden, Radfahrenden und Personen mit Kinderwagen zugutekommen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Trifft es zu, dass das Rohr unter der Stahlbrücke am Listweg keine Funktion mehr hat?
- Welchen Aufwand würde es bedeuten, diese Brücke abzusenken und so barrierefrei nutzbar zu machen - natürlich dann auch dauerhaft über die Bauzeit hinaus?
- Hält der Magistrat eine solche Maßnahme für sinnvoll?
- Gibt es andere Möglichkeiten (Rampen), die Benutzbarkeit der Brücke zumindest zu verbessern?
Begründung
Ein Fahrrad, einen Kinderwagen oder einen Rollator über diesen Aufgang zu bugsieren, erfordert große Anstrengung und ist extrem umständlich. Mit einem Rollstuhl hat man gar keine Chance. Auch wenn die Brücke nach den Bauarbeiten an Bedeutung wieder verlieren wird, wäre es kein Fehler, sie entsprechend zu ertüchtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020MM 10Umbau des Sossenheimer Wehrs hier: Freigabe von PlanungsmittelnMagistratsvortrag
- 3. Februar 2020Sie sind hierOFOF 1240/6Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2020VV 1583Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitAnfrage
- 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1124Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme