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Umbau des Sossenheimer Wehrs

Vorlagentyp: M
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Umbau des Sossenheimer Wehrs vor, um die ökologische Durchgängigkeit der Nidda wiederherzustellen und den Grill ́schen Altarm mit dem Fluss zu verbinden. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Naturschutzkonzeption und wird mit Fördermitteln unterstützt.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Durchführung der Ausführungsplanung sowie der weiteren Planungsleistungen und Untersuchungen für den naturnahen Umbau des Sossenheimer Niddawehrs mit Anschluss des Grill ́schen Altarms wird zugestimmt.
  2. Die zur Durchführung der Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.244 TEUR werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.244 TEUR in der Produktgruppe 22.6, Projektdefinition 5.003493 "Umbau und Erneuerung der Nidda - Wehre (Planungsmittel)", zur Verfügung stehen,
    • b)für die Planung bis einschließlich der Genehmigungsplanung und die Bürgerbeteiligung in Form einer Planungswerkstatt bereits Planungsmittel von 105.159,29 EUR verausgabt wurden,
    • c)die geschätzten Gesamtkosten 5.520 TEUR betragen,
    • d)der Genehmigungsantrag der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) durch den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 16. April 2019, AZ.: IV/F 41.2 - 79 i 08/01-412/29-F- des Regierungspräsidiums Darmstadt genehmigt wurde,
    • e)für das Projekt Fördermittel bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aus dem Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz beantragt wurden,
    • f)die Betriebskommission der SEF in ihrer 19. ordentlichen Sitzung am 21.11.2019 die Beschlussfassung empfiehlt,
    • g)nach Abschluss der Ausführungsplanung und Bewilligung der Fördermittel eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt wird.

Begründung

A. Zielsetzung

Im Zuge des naturnahen Umbaus der Nidda soll das Sossenheimer Wehr so umgebaut werden, dass die ökologische Durchgängigkeit der Nidda an dieser Stelle wieder hergestellt wird. Außerdem soll der Grill ́sche Altarm wieder mit dem Fluss verbunden werden.

B. Alternativen

Keine; das Vorhaben ist sowohl Bestandteil der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzeption Naturnahe Nidda als auch des Maßnahmenprogramms der Landesregierung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

C. Lösung

Nach dem untersten Niddawehr in Höchst soll nun das nächstfolgende Sossenheimer Wehr, etwa 3,8 km oberhalb der Niddamündung in den Main, umgestaltet werden. Das Bauvorhaben hat die folgenden wesentlichen Bestandteile (Lageplan siehe Anlage): - Das jetzige Sossenheimer Wehr mit den beweglichen Wehrklappen wird abgebaut und durch ein 70 m langes, leicht gekrümmtes Streichwehr, welches die Nidda in den Grill ́schen Altarm lenkt, ersetzt. Hierzu muss das Ufer geöffnet werden. In dem Niddabett wird eine aus Steinen geschüttete raue Rampe mit einem Gefälle von 3,4 % auf einer Länge von 52 m eingebaut. Sie kann somit von der gesamten Limnofauna auch gegen die Fließrichtung passiert werden. Das Gewässerverbundsystem erstreckt sich dann vom Main bis zum Westerbach. Am Wehr wird bei Niedrigwasser der Nidda ungefähr 2/3 des Abflusses den Weg durch den Altarm ins Unterwasser nehmen, während 1/3 des Abflusses das Streichwehr durchströmt. Bei Hochwasser kehren sich die Verhältnisse um, rund 70 % des Abflusses werden über das Streichwehr abgeschlagen und rund 30 % fließen durch den Altarm. Zusätzlich wird in die Sohlrampe eine Fischaufstiegsanlage eingebaut, weil aufsteigende Fische die Möglichkeit haben sollen, sowohl durch die Nidda als auch über den Grill ́schen Altarm ihren Weg ins Oberwasser zu finden. Die Höhenkote am Einlauf der Aufstiegsanlage liegt 30 cm unter der Krone des Streichwehres. So wird sichergestellt, dass das Gerinne ganzjährig mit einer für die Fischwanderung ausreichenden Wassermenge beaufschlagt wird. - Am Auslauf des Grill ́schen Altarms wird das Ufer durch eine weitere raue Rampe, die den Höhenunterschied zwischen dem Altarm bzw. der Stauhaltung Sossenheim und dem Unterwasser der Nidda auf kurzem Weg überwinden, durchstoßen. Die Rampe am Auslauf wird analog zum Streichwehr in der Nidda hergestellt. Sie wird eine Neigung von 12 % und eine Länge von 15 m haben. Die Fischaufstiegsanlage wird auf der Ostseite der Rampe als abgetrennter Riegel-Becken-Pass hergestellt. Aufgrund der Durchströmung des Altarms bei Hochwasser werden bisher nicht genutzte Retentionsräume beaufschlagt. Erhöhungen am südlichen Ufer des Grill ́schen Altarms brauchen nicht vorgenommen werden. Hier sind die Höhenkoten und Abmessungen des Streichwehrs und der rauen Rampe so gewählt, dass sich bei keinen Abflüssen spürbare Veränderungen der (Hoch)Wasserspiegel gegenüber dem jetzigen Zustand ergeben. Sowohl der Hochwasserabfluss als auch die Grundwasserstände werden durch die gewählten Abmessungen und Höhenlagen der Wehre nicht negativ verändert. - Damit die Ufer geöffnet werden können, müssen vor Baubeginn ein Regenauslasskanal der BAB A 648 und ein Lichtwellenleiterkabel verlegt werden. - Für den durch den Wehrumbau durchbrochenen Nidda-Uferweg müssen zwei Brücken gebaut werden. Es ist vorgesehen, die vorhandene Brücke am derzeitigen Wehr zu erhalten. Hierzu sind noch eingehende statische Untersuchungen notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2020Sie sind hier
    MM 10Umbau des Sossenheimer Wehrs hier: Freigabe von Planungsmitteln
    Magistratsvortrag
  2. 3. Februar 2020OFOF 1240/6Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 18. Februar 2020VV 1583Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitAnfrage
  4. 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1124Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 37 · 13.02.2020
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 6
Sitzung 38 · 18.02.2020
TO I, TOP 36
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1583 2020 1. Der Vorlage M 10 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1240/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 27.02.2020
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL

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