Naturnaher Umbau Sossenheimer Wehr hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den naturnahen Umbau des Sossenheimer Wehrs vor, um die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederherzustellen und den Grill'schen Altarm mit der Nidda zu verbinden. Ziel ist es, die ökologischen Bedingungen zu verbessern und die Hochwassersicherheit zu gewährleisten.
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Neues zu Baustraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem naturnahen Umbau des Sossenheimer Wehrs durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 14.203 TEUR werden bewilligt und freigegeben.
- Für die Baumaßnahme stehen in der Produktgruppe 22.06, Produktdefinition 5.008507 "Umgestaltung Sossenheimer Wehr" noch Mittel in Höhe von 4.420 TEUR zur Verfügung. Die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 9.783 TEUR wurden im Rahmen der Zielwerte der Haushaltsplanaufstellung 2023 in den Haushalten 2023 ff bereitgestellt; sie stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023.
- Es dient zur Kenntnis, dass a. in der Produktgruppe 22.06, Produktdefinition 5.008507, bereits Planungsmittel in Höhe von 1.449 TEUR (Stand 31.05.2022) verausgabt wurden, b. der naturnahe Umbau des Sossenheimer Wehrs durch den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 16.04.2019 genehmigt wurde; c. für die Baumaßnahme ein beim Land Hessen bereits gestellter Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm "Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz" positiv beschieden wurde. Die Landesförderung beträgt laut Zuwendungsbescheid vom 04.12.2019 bis zu 2.683 TEUR. Mit Änderungsbescheid vom 01.06.2022 wurde die Fördersumme auf 5.200 TEUR erhöht. Des Weiteren ist mit einer Landeszuwendung für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung (MobFöG) für den Bau der drei Brücken, die Tieferlegung des Niddauferwegs unter der Autobahn und die Erneuerung des südlichen Niddauferwegs in Höhe 4.000 TEUR zu rechnen. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden; d. die vorhandenen Brücken zum 31.05.2022 einen Restbuchwert von 59.636 TEUR aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht; e. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 283 TEUR in der jeweiligen Produktgruppe sichergestellt ist, den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 115 TEUR p.a. gegenüber; f. für die Maßnahme eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung in Form einer Planungswerkstatt stattgefunden hat; g. die Betriebskommission der SEF in ihrer 7. Sitzung am 23.06.2022 der Beschlussfassung zugestimmt hat.
Begründung
A Zielsetzung
Im Zuge des naturnahen Umbaus der Nidda soll das Sossenheimer Wehr so umgebaut werden, dass die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt wird. Außerdem soll der Grill´sche Altarm wieder mit der Nidda verbunden werden. Die entstehende Insel zwischen Nidda und Grill´schem Altarm soll ökologisch aufgewertet werden.
Mit der Eingemeindung von Höchst und anderen westlichen Stadtteilen wurde es in den Jahren 1930 bis 1932 möglich, die zuvor schon zwischen Rödelheim und Eschersheim regulierte Nidda nun auch in ihrem untersten Abschnitt bis zur Mündung in den Main hochwassersicher auszubauen. Die wesentlichen Charakteristika des Ausbaus waren:
- Flussschleifen wurden durchstochen; die Altarme blieben zum Teil als Totwasser erhalten, zum Teil wurden sie verfüllt. Eine starke Verkürzung der Lauflänge war die Folge.
- Das Profil wurde auf der ganzen Strecke einheitlich in Trapezform gebracht. Die Sohle ist statt früher etwa 20 m nur noch zwischen 12 und 14 m breit. Die Gewässersohle hat sich nach dem Ausbau noch erheblich eingetieft.
- Im Verhältnis 1: 2,5 uniform geneigte Böschungen, die von Gehölzaufwuchs weitgehend freigehalten wurden und unterhalb der Mittelwasserlinie mit Steinschüttungen befestigt sind, ersetzten die natürlichen, mit Erlen, Weiden und Eschen bewachsenen Ufer.
- 5 Stauwehre mit beweglichen Verschlüssen, darunter das Sossenheimer Wehr, regulieren bis heute den Wasserstand der Nidda. Sie halten das Niedrig- und Mittelwasser künstlich hoch. Bei Hochwasser werden die Wehrklappen gelegt, damit das Wasser schnell abfließen kann.
Mit dem Ausbau wurde eine sehr weit gehende Hochwassersicherheit erreicht, auch ein Hochwasser der Nidda mit einem statistischen Wiederkehrintervall von 100 Jahren kann problemlos abgeführt werden. Allerdings dominiert bis in die Stauhaltung des Sossenheimer Wehres hinein das Mainhochwasser durch Rückstau das Abflussgeschehen der Nidda. Bei starkem Hochwasser des Mains tritt die Nidda daher auf ihrer linken, also der Nieder Seite, über das Ufer und überschwemmt die angrenzenden Wiesen.
So positiv der Niddaausbau in der damals gewählten Form für die Hochwassersicherheit war, so negativ wirkte er sich auf die ökologischen Verhältnisse im und am Fluss aus. Stichworte dazu sind: Barrierewirkung der Wehre, Isolation der Stauhaltungen innerhalb des Gewässersystems, monotone Fließeigenschaften, ausbleibende Überschwemmung der Auen und dadurch deutlicher Rückgang der Artenzahlen. Besonders drastische Auswirkungen hat die Unterbrechung der Durchgängigkeit des Fließgewässers auf die Fischfauna. Eine gründliche Untersuchung, die Ende der 1980-er Jahre durchgeführt wurde, zeigte: Der Wechsel von Mainfischen in die Nidda wird durch das Sossenheimer Wehr und die flussaufwärts folgenden Wehre unterbunden; die Stauhaltungen erweisen sich als "Stillwasserbiotope" mit dem dafür typischen, gegenüber Fließgewässern stark eingeschränkten Fischartenbestand.
Das von den Niddaanrainern verabschiedete Entwicklungskonzept "Naturnahe Nidda" sieht daher vor, die Niddawehre so umzubauen, dass der Fluss wieder durchgängig wird. In einer von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie ("Wehrstudie") wurde aufgezeigt, dass ein Ab- beziehungsweise Umbau der Niddawehre möglich ist, ohne dass die gesetzten Randbedingungen verletzt werden:
- Die Hochwassersicherheit besonders für Siedlungen, Verkehrswege und Wasserschutzgebiete bleibt erhalten.
- Der mittlere Grundwasserspiegel bleibt konstant.
Mit dem Beschluss § 2700 vom 17. September 1998 hat die Stadtverordnetenversammlung die Realisierung der Entwicklungskonzeption "Naturnahe Nidda" und damit den Umbau der sechs Niddawehre beschlossen. Wesentliche Zielvorgabe der Konzeption ist die "Herstellung einer linearen Durchgängigkeit der Gewässer und Beseitigung von Wanderungshindernissen und damit sowohl kleinräumige als auch systemübergreifende Passierbarkeit für Fische und andere gewässerbewohnende Organismen." Der Magistrat wurde beauftragt, "die schrittweise Planung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu betreiben und zur Verwirklichung der Einzelmaßnahmen, über die der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlagen vorzulegen sind, alle Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung, u. a. durch nationale und internationale Förderprogramme, zu verfolgen."
Bislang wurden der naturnahe Umbau des Höchster Wehrs (2011 - 2013; § 334 vom 16. Juni 2011) und des Rödelheimer Wehres (§ 6101 vom 4. Juni 2009) abgeschlossen. Für die weiteren Wehre existieren Planungen zum naturnahen Umbau in verschiedenen Planungsstadien.
Der naturnahe Umbau ist Bestandteil des von dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz festgestellten Bewirtschaftungsplans 2022 - 2027 und des daraus abgeleiteten Maßnahmenprogramms Oberflächengewässer, mit dem die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt wird.
B Alternativen
Es gibt keine Alternative die die naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt. Das Vorhaben ist sowohl Bestandteil der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzeption Naturnahe Nidda als auch des Maßnahmenprogramms der Landesregierung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
C Lösung
Nach dem untersten Wehr der Nidda in Frankfurt am Main Höchst soll nun auch das nächstfolgende Sossenheimer Wehr, etwa 3,8 km oberhalb der Niddamündung in den Main, umgestaltet werden. Das Bauvorhaben hat die folgenden wesentlichen Bestandteile (siehe beiliegenden Lageplan):
- Das jetzige Sossenheimer Wehr mit den beweglichen Wehrklappen wird abgebaut und durch ein 70 m langes, leicht gekrümmtes Streichwehr, welches die Nidda in den Grill´schen Altarm lenkt, ersetzt. Hierzu muss das jetzige Niddaufer an zwei Stellen geöffnet werden. Im eigentlichen Niddabett wird eine aus Steinen geschüttete raue Rampe, ähnlich der am Höchster Wehr, eingebaut. Sie kann somit von der gesamten Limnofauna auch gegen die Fließrichtung passiert werden. Das Gewässerverbundsystem erstreckt sich dann vom Main bis zum Westerbach. Zusätzlich wird in die Sohlrampe eine Fischaufstiegsanlage eingebaut, weil aufsteigende Fische die Möglichkeit haben sollen, sowohl durch die Nidda als auch über den Grill´schen Altarm ihren Weg ins Oberwasser zu finden. Die Höhenkote am Einlauf der Aufstiegsanlage liegt 30 cm unter der Krone des Streichwehres. So wird sichergestellt, dass das Gerinne ganzjährig mit einer für die Fischwanderung ausreichenden Wassermenge beaufschlagt wird.
- Am Auslauf des Grill´schen Altarms wird das Ufer durch eine weitere raue Rampe, die den Höhenunterschied zwischen dem Altarm bzw. der Stauhaltung Sossenheim und dem Unterwasser der Nidda auf kurzem Weg überwindet, durchstoßen. Die Rampe am Auslauf wird analog zum Streichwehr in der Nidda hergestellt. Auch in dieser Rampe wird eine Fischaufstiegsanlage integriert.
- Mit der Öffnung der Niddaufer zum Grill´schen Altarm werden die Wegeverbindungen unterbrochen. An diesen Stellen werden zwei neue Fuß- und Radwegebrücken entstehen. Mit dem Abriss des Sossenheimer Wehres entfällt auch der Wehrsteg. Als Ersatz wird im Bereich des Auslaufes am Grill´schen Altarm eine neue Niddabrücke entstehen. Alle Brücken werden kosteneffizient baugleich als rd. 4 m breite Stahlbrücken erstellt. Der rd. 40 m unterhalb der neuen Brücke liegende Steg (nicht barrierefrei) wird ersatzlos abgerissen. Die Brückenbauwerke müssen zusammen mit dem naturnahen Ausbau am Sossenheimer Wehr hergestellt werden, weil nur so ein reibungsloser Bauablauf bzw. eine Erschließung der Baustelle gewährleistet werden kann.
- Alle Bauwerke wurden so geplant, dass die Hochwassersicherheit gegenüber dem heutigen Zustand nicht verschlechtert wird. Dies gilt in besonderem Maß für die Siedlung Am Neufeld. Durch die offene Anbindung des Grill´schen Altarms findet wieder eine ständige Durchströmung statt. Bei Niedrigwasser der Nidda fließen ca. 2/3 des Abflusses durch den Altarm ins Unterwasser. Bei Hochwasser kehren sich die Verhältnisse um, rund 70 % des Abflusses werden über das Streichwehr abgeschlagen und rund 30 % fließen durch den Altarm. Aufgrund der Durchströmung des Altarms bei Hochwasser werden bisher nicht genutzte Retentionsräume beaufschlagt. Erhöhungen am südlichen Ufer brauchen nicht vorgenommen werden. Hier sind die Höhenkoten und Abmessungen des Streichwehrs und der rauen Rampe so gewählt, dass sich bei keinen Abflüssen spürbare Veränderungen der Hochwasserspiegel gegenüber dem jetzigen Zustand ergeben.
- Auch die Grundwasserverhältnisse werden durch die Maßnahme gegenüber dem heutigen Zustand nicht wesentlich verändert. Durch die Verlegung des derzeitigen Wehrstandorts um ca. 250 m flussaufwärts ergeben sich nur im unmittelbaren Nahbereich der Nidda Veränderungen der Grundwasserstände. Im Bereich der Siedlung Am Neufeld und im Niedwald ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen. Die Grundwassersituation wird durch ein umfassendes, der Öffentlichkeit über die Homepage der SEF zugängliches Grundwassermonitoring vor und nach der Durchführung der Maßnahme überwacht.
- Für Erholungssuchende und um das monotone Flussprofil aufzubrechen wird an zwei Stellen das nördliche Niddaufer abgeflacht. Dies trägt dazu bei, die Gewässerstruktur zu verbessern. Der Fluss soll für den Bürger*innen hier zugänglich bzw. erlebbar sein. Im Gegenzug dazu soll sich die Fläche zwischen Nidda und Grill´schem Altarm als natürlicher Rückzugsort für die Tier- und Pflanzenwelt entwickeln können.
- Der bestehende Fuß- und Radweg unter dem Westkreuz der BAB A 5/ A 648 weist nur eine lichte Höhe von 1,75 m auf und stellt damit eine Gefahr besonders für den Radverkehr dar. Durch die Tieferlegung wird eine lichte Höhe von 2,22 m erzielt.
- Die Nidda Altarme Waldspitze und Kellerseck sind untereinander und mit der Nidda durch Rohrleitungen verbunden. Über die Mönchbauwerke wird der Wasserstand in den Altarmen geregelt. Die Mönchbauwerke mit Ihren Auslasskanälen in die Nidda befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssen erneuert werden, um den Wasseraustausch in den Altarmen zu gewährleisten.
- Die Uferwege werden nach der Baumaßnahme in der derzeitigen Breite wiederhergestellt. Der südliche Niddauferweg erhält einen hellen Asphalt analog zu den Wegen am Höchster Wehr. Der nördliche Uferweg wird mit einer wassergebundenen Deckschicht ausgeführt.
- Die rauen Rampen sind für Kanus nicht passierbar. Dazu wurde zunächst eine separate Kanurinne geplant, die jedoch einen erheblichen Teil des Abflusses bei Niedrigwasser gebunden hätte, der dann für den Fischaufstieg nicht zur Verfügung gestanden und die Realisierung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen verhindert hätte. Daher wurde die Kanurinne nicht genehmigt. Zur sicheren Passage des Wehrs sind deshalb im Ober- und Unterlauf Ein- und Ausstiegstellen für Kanufahrende vorgesehen.
- Zur Abwicklung der Baumaßnahme wurde bereits in der Genehmigungsplanung ein Baustellenlogistik-Konzept erstellt. Für die Durchführung der Maßnahme sind drei Baustellenzufahrten vorgesehen. Die Hauptzufahrt erfolgt über die schon vorhandene Baustraße entlang der Autobahn. Eine weitere Zufahrt erfolgt im Südwesten von der Oeserstraße durch den Niedwald und im Norden entlang der A 648. Die Fuß- und Radwegeverbindungen werden auf möglichst kurzer Strecke um das Baufeld herumgeführt, hierzu werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauphase Verkehrsphasenpläne erstellt.
Der Umbau des Sossenheimer Wehrs wurde durch den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 16.04.2019 genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig.
Die Bauzeit beträgt 2 Jahre und wird mit den Brückenbaumaßnahmen von der Autobahn GmbH des Bundes am Westkreuz abgestimmt.
D Kosten
Mit Zuwendungsbescheid vom 04.12.2019 der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden aus dem Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz EUR 2.683.530 bewilligt. Da sich die Baukosten erheblich erhöht haben, wurde ein Aufstockungsantrag mit Schreiben vom 05.05.2022 gestellt. Mit Bescheid vom 01.06.2022 wurde die Fördersumme auf EUR 5.200.310 erhöht.
Bei Hessen Mobil wurden für den Bau der drei Fuß-und Radwegbrücken sowie für die Tieferlegung des Fuß-und Radweges unter dem Westkreuz aus dem Verkehrsinfrastrukturprogramm des Landes Hessens Fördermittel beantragt. Die Projekte sind in das Programm aufgenommen worden. Eine Förderzusage liegt noch nicht vor. In der Regel kann mit einer Förderung in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten gerechnet werden (je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel). Es ist mit einer Fördersumme in Höhe von EUR 4.000.000 zu rechnen.
Zusammenstellung der Kosten der Maßnahme
(Kostenstand Mai 2022, Zusammenstellung analog zum Förderantrag bei der WI-Bank):
| Baustelleneinrichtung | 1.509.039,23 EUR |
| Allgemeines | 151.832,10 |
| EUR Baugelände vorbereiten | 258.774,72 |
| EUR Erdbau | 1.129.972,79 EUR |
| Wasserhaltung | 29.824,38 EUR |
| 3.079.443,22 EUR | |
| Rückbau Nidda Wehr | 291.074,00 EUR |
| Neubau Streichwehr - Zulauf Grill´scher Altarm | 743.771,42 EUR |
| Zulauf Grill´scher Altarm | 6.545,00 EUR |
| Raue Rampe -Auslauf Grill´scher Altarm | 431.566,35 EUR |
| Kanu Ein-und Ausstieg | 10.472,00 EUR |
| Buchten Nordufer | 107.100,00 EUR |
| Uferwege Nord | 175.967,49 |
| EUR | 1.766.496,26 EUR |
| Uferwege Süd | 260.032,72 EUR |
| Auslasskanal, Neubau Auslassbauwerk | 48.001,42 EUR |
| Brücke 14e Nidda | 1.726.856,60 EUR |
| Brücke 68 k Auslauf | 1.726.856,60 EUR |
| Brücke 68 l Einlauf | 1.726.856,60 EUR |
| Wasserhaltung Brücken | 18.305,48 EUR |
| 5.506.909,43 EUR | |
| Mönchbauwerke | 374.255,00 EUR |
| Tieferlegung Radweg unter Autobahn | 153.383,86 |
| EUR | 527.638,86 EUR |
| Abbruch Fußgängersteg Nidda | 21.799,61 EUR |
| 21.799,61 EUR | |
| Landschaftspflegerische Maßnahmen | 224.434,00 EUR |
| Abbruch Kleingarten | 39.713,28 EUR |
| Vertiefung Kleingewässer, Ufersicherung | 47.830,56 EUR |
| 311.977,84 | |
| EUR Gesamtbaukosten | 11.214.265,21 EUR |
| Baunebenkosten | 2.242.853,04 EUR |
| Regiekosten, Grunderwerb | 745.290,00 |
| EUR Gesamtkosten | 14.202.408,25 EUR |
Die Brücken werden im Rahmen der Wasserbaumaßnahme hergestellt. Die Planung, Bauausführung und die spätere Unterhaltung der Brücken ist mit dem Amt für Straßenbau- und Erschließung (ASE) abgestimmt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die Brücken in die Vermögensverwaltung des ASEs übertragen. Das ASE übernimmt somit auch die Unterhaltung der Brücken.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
Im Finanzierungszeitraum 2022 bis 2025 sind die folgenden Jahresraten der Mittelabflüsse für alle Kostenträger zu erwarten:
| Jahr | Ausgaben | WI-Bank | Hessen Mobil |
| bis einschließlich 2022 | 1.800 TEUR | ||
| 2023 | 6.000 TEUR | 3.000 TEUR | 2.600 TEUR |
| 2024 | 4.000 TEUR | 2.000 TEUR | 1.000 TEUR |
| 2025 | 2.403 TEUR | 200 TEUR | 400 TEUR |
| Summe | 14.203 TEUR | 5.200 TEUR | 4.000 TEUR |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums
Keine
4. Jahresfolgekosten
| a) | Zusätzliche Personalkosten Wasserbau | 0 |
| b) | Sachkosten: | |
| Bauunterhaltungskosten Brückenbau 5.180.571 EUR x 1% | 51.806 | |
| EUR c) | Rechnerische | |
| jährliche Kapitalkosten | ||
| Kalkulatorische Verzinsung | ||
| 1,25 %/ 2*(14.203.000 - 9.200.000 EUR) | 31.269 EUR | |
| d) | Abschreibung | |
| Wasserbau | ||
| 1/80 der Investitionssumme (Nutzungsdauer Wehr und Rampen = 80 Jahre) 1/80 von 6.521.067 EUR | 81.513 | |
| EUR e) | Abschreibung Brückenbau | |
| 1/70 | ||
| der Investitionssumme (Nutzungsdauer Metallbrücke = 70 Jahre) 1/70 von 6.565.564 EUR | 93.794 EUR | |
| f) | Abschreibung Landespflegerische Arbeiten | |
| 1/15 | ||
| der Investitionssumme (Nutzungsdauer = 15 Jahre) 1/15 von 370.487 EUR | 24.699 EUR | |
| Summe Jahresfolgekosten | 283.081 EUR |
5. Jahreserträge
Jahreserträge aus der Auflösung von Landesfördermitteln über festgelegten Zeitraum von 80 Jahren:
Landesförderung Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz:
5.200.310 EUR / 80 Jahre = 65.004 EUR
Landesförderung Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung (MobFöG):
4.000.000 EUR / 80 Jahre = 50.000 EUR
6. Leistungen Dritter
Fördermittel des Landes Hessens, wie oben angegeben.
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
Keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2022OFOF 569/6Nied/Höchst: Einrichtung und Betreuung einer Raumpatenschaft an der Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022OMOM 2567Nied/Höchst: Einrichtung und Betreuung einer Raumpatenschaft an der Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr prüfenDirektanregung
- 16. September 2022OFOF 586/6Sossenheim: Nutzungskonzept für renaturiertes Sossenheimer Wehr erarbeitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022OMOM 2791Sossenheim: Nutzungskonzept für renaturiertes Sossenheimer Wehr erarbeitenDirektanregung
- 11. November 2022Sie sind hierMM 187Naturnaher Umbau Sossenheimer Wehr hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 27. November 2022OFOF 643/6Sossenheim: Nutzungskonzept bezüglich des nördlichen Niddaufers für das renaturierte Sossenheimer WehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2022OMOM 3194Sossenheim: Nutzungskonzept bezüglich des nördlichen Niddaufers für das renaturierte Sossenheimer WehrDirektanregung
- 9. Januar 2023STST 67Nied/Höchst: Einrichtung und Betreuung einer Raumpatenschaft an der Wildwasserstelle am ehemali-gen Höchster Wehr prüfenStellungnahme
- 13. Januar 2023STST 83Sossenheim: Nutzungskonzept für renaturiertes Sossenheimer WehrStellungnahme
- 24. März 2023STST 766Nutzungskonzept bezüglich des nördlichen Niddaufers für das renaturierte Sossenheimer WehrStellungnahme
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1510Nied/Höchst: Einrichtung und Betreuung einer Raumpatenschaft an der Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei