Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der Bauzeit
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht die Maßnahme zur barrierefreien Umleitung während des Umbaus des Sossenheimer Wehrs als nicht sinnvoll an, da die Brücke nicht absenkbar ist und umfangreiche bauliche Änderungen erforderlich wären. Stattdessen wird die Möglichkeit geprüft, die alte Wehrbrücke durch eine neue zu ersetzen, was kostengünstiger und praktischer wäre.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1: Ja, das Rohr unter der Stahlbrücke hat keine Funktion mehr. Zu Frage 2: Ein Absenken der Brücke ist nicht möglich, weil die Unterkante der Brücke ca. 50 cm über dem Hochwasserabfluss der Nidda liegen muss. Damit sichergestellt ist, dass die Brücke nicht in das Hochwasserabflussprofil der Nidda ragt, bzw. sich Treibgut vor der Brücke ansammeln kann. Um die Brücke barrierefrei nutzen zu können, müssten rund 20 Meter lange Rampen auf beiden Seiten der Nidda gebaut werden, damit der Höhenunterschied zwischen Niddauferweg und Stahlbrücke von etwa einem Meter überwunden werden kann. Außerdem muss eine Rampe über die gesamte Länge (ca. 40 m) durch eine Stützwand gesichert werden. Diese würde in das Baufeld hineinragen und die Bauarbeiten behindern. Darüber hinaus ist die Brücke sehr schmal (ca. 1,50m) und Begegnungsverkehr daher nur eingeschränkt möglich. Der Boden der Brücke besteht aus Gitterrosten und das Geländer ist für den Radverkehr viel zu niedrig. Um die Brücke offiziell für den Rad- und Fußverkehr zu nutzen, müsste der Brückenüberbau umfangreich überarbeitet werden. Zu Frage 3: Der Magistrat hält die Maßnahme aufgrund der unter Punkt 2 genannten Randbedingungen nicht für sinnvoll. Zu Frage 4: Im Zusammenhang mit dem naturnahen Umbau des Sossenheimer Wehrs war ursprünglich vorgesehen die Wehrbrücke zu erhalten und nur die Wehrklappen für die Fischwanderung zu entfernen. Gutachten haben ergeben, dass die gesamte Wehranlage in keinem guten baulichen Zustand ist. Deshalb prüft der Magistrat zurzeit, ob es nicht sinnvoller und kostengünstiger ist, die alte Wehrbrücke zu ersetzen. Die Brücke könnte z. B. im Bereich des Auslaufs Grill'scher Altarm liegen. Würde man sich für diese neue Stelle entscheiden, könnte sie vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten am Wehr gebaut werden. So müssten keine längeren Umleitungsstrecken für Fußgänger und Radfahrer bzw. barrierefreie Alternativen gefunden werden und finanzielle Mittel würden wirtschaftlich eingesetzt werden. Denn die Brücke könnte auch nach Abschluss der Bauarbeiten bestehen bleiben ohne negative Auswirkungen auf Flora und Fauna.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020MM 10Umbau des Sossenheimer Wehrs hier: Freigabe von PlanungsmittelnMagistratsvortrag
- 3. Februar 2020OFOF 1240/6Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2020VV 1583Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitAnfrage
- 15. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1124Griesheim: Umbau des Sossenheimer Wehrs - barrierefreie Umleitung während der BauzeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab