Mietpreisbremse für Eckenheim und Berkersheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird um Auskunft gebeten, warum, die Stadtteile Eckenheim und Berkersheim nicht in der "Mietpreisbremse" (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten) berücksichtigt wurden. Begründung: Aufgrund eigener und aktueller Beobachtungen halten wir die vorliegende Entscheidung für falsch. Insbesondere im Stadtteil Eckenheim haben immer mehr Familien unter erheblich steigenden Mieten zu leiden, die Familien mit Kindern in Notlagen bringen. Geförderter Wohnraum steht derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung. Wir möchten daher wissen, auf Grund welcher Kriterien die beiden Stadtteile als ganz wenige Frankfurter Stadtteile aus der "Mietpreisbremse" herausgefallen ist. Dazu benötigen wir Informationen in verständlicher Form, aber im Detail, um nachvollziehen können, wie die entscheidenden Stellen zu dieser Einschätzung gelangt sind. Weiter wollen wir wissen, ob das im genannten Gesetz enthaltene Besteller Prinzip bei der Wohnungsvermittlung (Der Makler wird von demjenigen bezahlt, der ihn bestellt hat) auch für den Stadtteil Eckenheim gilt, oder ob es eine Verbindung keine Mietpreisbremse - kein Besteller Prinzip gibt.
Inhalt
Antrag vom 12.09.2016, OF 111/10
Betreff: Mietpreisbremse für Eckenheim und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird um Auskunft gebeten, warum, die Stadtteile Eckenheim und Berkersheim nicht in der "Mietpreisbremse" (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten) berücksichtigt wurden.
Begründung: Aufgrund eigener und aktueller Beobachtungen halten wir die vorliegende Entscheidung für falsch. Insbesondere im Stadtteil Eckenheim haben immer mehr Familien unter erheblich steigenden Mieten zu leiden, die Familien mit Kindern in Notlagen bringen. Geförderter Wohnraum steht derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung. Wir möchten daher wissen, auf Grund welcher Kriterien die beiden Stadtteile als ganz wenige Frankfurter Stadtteile aus der "Mietpreisbremse" herausgefallen ist. Dazu benötigen wir Informationen in verständlicher Form, aber im Detail, um nachvollziehen können, wie die entscheidenden Stellen zu dieser Einschätzung gelangt sind. Weiter wollen wir wissen, ob das im genannten Gesetz enthaltene Besteller Prinzip bei der Wohnungsvermittlung (Der Makler wird von demjenigen bezahlt, der ihn bestellt hat) auch für den Stadtteil Eckenheim gilt, oder ob es eine Verbindung keine Mietpreisbremse - kein Besteller Prinzip gibt.Hauptvorlage: Antrag vom 14.08.2016, OF 103/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2016Sie sind hierOFOF 111/10Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016VV 215Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimAnfrage
- 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1791Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)