Mietpreisbremse für Eckenheim und Berkersheim
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Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 215 entstanden aus Vorlage: OF 111/10 vom 12.09.2016
Betreff: Mietpreisbremse für Eckenheim und Berkersheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum die Stadtteile Eckenheim und Berkersheim nicht in der sogenannten Mietpreisbremse (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung) berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2016OFOF 111/10Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016Sie sind hierVV 215Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimAnfrage
- 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1791Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen