Mietpreisbremse für Eckenheim und Berkersheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1791
Betreff: Mietpreisbremse für Eckenheim und Berkersheim Die Entscheidung, vier Frankfurter Stadtteile - Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach - aus dem Geltungsbereich der sog. Mietpreisbremse herauszunehmen, wurde durch die Hessische Landesregierung getroffen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hatte sich entschieden gegen die Herausnahme ausgesprochen. Zur Begründung hat die Hessische Landesregierung auf ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt, Darmstadt, verwiesen. Danach wich in den genannten Stadtteilen das Miet-preiswachstum vom gesamtstädtischen Mittel nach unten ab und lag unter einem - normativ festgesetzten - Schwellenwert von 2,0 % pro Jahr. Das Gutachten stützt sich hierbei ausschließlich auf eine Auswertung von Angebotsmieten aus den Jahren 2009 bis 2014 (Mietangebote aus Print- und Onlinemedien des Datenanbieters IDN Immodaten GmbH). Das Gutachten ist im Internet einsehbar: https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/gutachten_n euvertragsmietbremse.pdf
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2016OFOF 111/10Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016VV 215Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimAnfrage
- 19. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1791Mietpreisbremse für Eckenheim und BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab