Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen. Der Magistrat wird beauftragt, in der Vorlage M 21 (Aufstellungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 909 ) folgende Änderungen vorzunehmen:
a) Reduzierung des geplanten Bauvolumens von 2000 Wohnungen auf maximal 1000 Wohnungen.
b) Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches im vorliegenden Lageplan auf die Fläche zwischen den Bahntrassen S1 und S2.
c) Verzicht auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage.
d) Umsetzung eines ausgewogenen Verhältnisses von gefördertem und privatem Wohnungsbau. Errichtung von Ein-/-Zwei/Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen.
e) Einbindung und Begleitung der Planungen durch Fachleute des "Programms Aktive Nachbarschaft" . Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative des Magistrats, durch Ausweisung eines neuen Baugebietes in Sindlingen-Nord die Weiterentwicklung des Stadtteils zu fördern und gleichzeitig der stadtweit bestehenden Nachfrage nach Wohnraum Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist jedoch auf ein organisches Wachstum des Stadtteils zu achten, bestehende gewachsene Strukturen sind auf jeden Fall zu berücksichtigen. Eine Erhöhung von jetzt 8.900 auf geplant ca. 13.000 Einwohner stellt jedoch eindeutig eine Überforderung vieler Bereichen der Infrastruktur dar. Insofern sollte eine Beschränkung auf maximal 1000 Wohnungen für 2000 Neubürger vorgenommen werden. Dieses Bauvolumen kann problemlos zwischen den 2 Bahntrassen der S1 und S2 realisiert werden und benötigt nicht die Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage ( Kunstrasenplatz, Rasenplatz, Tennisanlage, Umkleidegebäude, Vereisheim) und der gewachsenen Kleingartenanlage. Dieser Geländestreifen entlang der Hoechster Farbenstrasse muss als "Grüne Lunge für Sport und Freizeit" in der entstehenden neuen "Sindlinger Mitte" unbedingt erhalten bleiben. Zudem wird ein Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe des Industrieparks mit den bereits jetzt in den Strassen "Am Lachgraben" und "Sindlinger Bahnstrasse" vorhandenen Einschränkungen durch Geruchs- und Lärmemissionen als ausgesprochen kritisch angesehen. Auch im Hinblick auf die Neuansiedlung und den Ausbau von Betrieben der chemischen Industrie ist ein Wohnungsbau in diesem Bereich abzulehnen, um das langfristige Beschäftigungspotential des Industrieparks nicht zu gefährden. Darüber hinaus ist es von Bedeutung, dass ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geplant wird, neben gefördertem Wohnungsbau ein hoher privater Anteil an Wohnraum ( Reihenhäuser, Eigentumswohnungen) entsteht und damit die angestrebte soziale Durchmischung realisiert wird. Die Einbindung von Fachleuten des Programms "Aktive Nachbarschaft" bereits in einer frühen Phase und die Nutzung ihrer Kenntnisse sollte der Planung einer guten Siedlungsstruktur förderlich sein.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2014, OF 1021/6
Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen. Der Magistrat wird beauftragt, in der Vorlage M 21 (Aufstellungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 909 ) folgende Änderungen vorzunehmen:
a) Reduzierung des geplanten Bauvolumens von 2000 Wohnungen auf maximal 1000 Wohnungen.
b) Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches im vorliegenden Lageplan auf die Fläche zwischen den Bahntrassen S1 und S2.
c) Verzicht auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage.
d) Umsetzung eines ausgewogenen Verhältnisses von gefördertem und privatem Wohnungsbau. Errichtung von Ein-/-Zwei/Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen.
e) Einbindung und Begleitung der Planungen durch Fachleute des "Programms Aktive Nachbarschaft" .
Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative des Magistrats, durch Ausweisung eines neuen Baugebietes in Sindlingen-Nord die Weiterentwicklung des Stadtteils zu fördern und gleichzeitig der stadtweit bestehenden Nachfrage nach Wohnraum Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist jedoch auf ein organisches Wachstum des Stadtteils zu achten, bestehende gewachsene Strukturen sind auf jeden Fall zu berücksichtigen. Eine Erhöhung von jetzt 8.900 auf geplant ca. 13.000 Einwohner stellt jedoch eindeutig eine Überforderung vieler Bereichen der Infrastruktur dar. Insofern sollte eine Beschränkung auf maximal 1000 Wohnungen für 2000 Neubürger vorgenommen werden. Dieses Bauvolumen kann problemlos zwischen den 2 Bahntrassen der S1 und S2 realisiert werden und benötigt nicht die Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage ( Kunstrasenplatz, Rasenplatz, Tennisanlage, Umkleidegebäude, Vereisheim) und der gewachsenen Kleingartenanlage. Dieser Geländestreifen entlang der Hoechster Farbenstrasse muss als "Grüne Lunge für Sport und Freizeit" in der entstehenden neuen "Sindlinger Mitte" unbedingt erhalten bleiben. Zudem wird ein Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe des Industrieparks mit den bereits jetzt in den Strassen "Am Lachgraben" und "Sindlinger Bahnstrasse" vorhandenen Einschränkungen durch Geruchs- und Lärmemissionen als ausgesprochen kritisch angesehen. Auch im Hinblick auf die Neuansiedlung und den Ausbau von Betrieben der chemischen Industrie ist ein Wohnungsbau in diesem Bereich abzulehnen, um das langfristige Beschäftigungspotential des Industrieparks nicht zu gefährden. Darüber hinaus ist es von Bedeutung, dass ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geplant wird, neben gefördertem Wohnungsbau ein hoher privater Anteil an Wohnraum ( Reihenhäuser, Eigentumswohnungen) entsteht und damit die angestrebte soziale Durchmischung realisiert wird. Die Einbindung von Fachleuten des Programms "Aktive Nachbarschaft" bereits in einer frühen Phase und die Nutzung ihrer Kenntnisse sollte der Planung einer guten Siedlungsstruktur förderlich sein.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 21Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 2. April 2014Sie sind hierOFOF 1021/6Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2014OAOA 514Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21Anregung
- 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 367a) Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung b) Maßvolle Bebauung in Sindlingen - Grüne Lunge erhalten und verbessernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Buchstabe a) SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE. und REP (= Annahme) Buchstaben b) und c) Annahme bei Enthaltung GRÜNE Buchstaben d) und e) Einstimmige Annahme zu 3. a) CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) b) Einstimmige Annahme