Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/Nordweststadt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 14.08.2008, OA 711 entstanden aus Vorlage: OF 305/8 vom 28.07.2008
Betreff: Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/Nordweststadt Vorgang: B 485/05 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Planung und bauliche Ausführung eines Lärmschutzwalls oder anderer geeigneter Lärmschutzmaßnahmen entlang der A5 im Bereich Niederursel/Nordweststadt einzuleiten. Im Haushalt für 2009 sind die notwendigen Mittel für den Geländeerwerb und die Bauplanung bereitzustellen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan 840 sind jetzt die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Gebiet westlich von Kalbach gegeben. Doch auch im anschließenden Gebiet südwestlich der L 3019 und der Urselbachtalbrücke im Bereich Nordweststadt/Niederursel sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn dringend vonnöten (Ergänzung zur Planfeststellung "Tunnel Riederwald"). Die Bürgerinnen und Bürger in Niederursel und in der Nordweststadt warten seit Jahrzehnten auf wirksame Maßnahmen gegen den Verkehrslärm der A5. Deshalb sollte jetzt so schnell wie möglich mit der Planung dieser Maßnahme begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2005BB 485Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger KreuzMagistratsbericht
- 28. Juli 2008OFOF 305/8Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2008Sie sind hierOAOA 711Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtAnregung
- 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 77Lärmschutz an der A 5 im Bereich Niederursel/NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren)