Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/Nordweststadt
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Die Bürgerinnen und Bürger in Niederursel und in der Nordweststadt warten seit Jahrzehnten auf wirksame Maßnahmen gegen den Verkehrslärm der A5. Deshalb sollte jetzt so schnell wie möglich mit der Planung dieser Maßnahme begonnen werden.
Inhalt
Antrag vom 28.07.2008, OF 305/8
Betreff:
Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/Nordweststadt
Vorgang:
B 485/05
Mit dem Bebauungsplan 840 sind jetzt die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Gebiet westlich von Kalbach gegeben. Doch auch im anschließenden Gebiet südwestlich der L3019 und der Urselbachtalbrücke im Bereich Nordweststadt/Niederursel sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn dringend vonnöten (Ergänzung zur Planfeststellung "Tunnel Riederwald“).
Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat, unverzüglich die Planung und bauliche Ausführung eines Lärmschutzwalls oder anderer geeigneter Lärmschutzmaßnahmen entlang der A5 im Bereich Niederursel/ Nordweststadt einzuleiten. Im Haushalt für 2009 sind die notwendigen Mittel für den Geländeerwerb und die Bauplanung bereitzustellen.
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger in Niederursel und in der Nordweststadt warten seit Jahrzehnten auf wirksame Maßnahmen gegen den Verkehrslärm der A5. Deshalb sollte jetzt so schnell wie möglich mit der Planung dieser Maßnahme begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2005BB 485Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger KreuzMagistratsbericht
- 28. Juli 2008Sie sind hierOFOF 305/8Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2008OAOA 711Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtAnregung
- 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 77Lärmschutz an der A 5 im Bereich Niederursel/NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu b) CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 SPD und BFF (= Ablehnung)