Lärmschutz an der A 5 im Bereich Niederursel/Nordweststadt
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 77
Betreff: Lärmschutz an der A 5 im Bereich Niederursel/Nordweststadt Die Errichtung von Lärmschutzwällen entlang der A5 im Bereich Niederursel / Nordweststadt ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens der A66, Tunnel Riederwald. Aus den beim Bau des Tunnels anfallenden Erdmassen werden Lärmschutzwälle entlang der A5 hergestellt. Die zeitliche Abwicklung dieser Maßnahme ist vom Baufortschritt der A66 abhängig. Der erforderliche Grunderwerb der Flächen wird durch das hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt als Vorhabenträger der Maßnahme durchgeführt sobald der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2005BB 485Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger KreuzMagistratsbericht
- 28. Juli 2008OFOF 305/8Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2008OAOA 711Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtAnregung
- 12. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 77Lärmschutz an der A 5 im Bereich Niederursel/NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab