Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger Kreuz
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Bericht des Magistrats vom 24.06.2005, B 485
Betreff:
Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger Kreuz
Vorgang:
A 693 BFF
Der Magistrat hat in seinem Bericht B 406 vom 19.5.2003 die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB 5 im Abschnitt Nordwestkreuz Frankfurt - Bad Homburger Kreuz dargestellt.
Zu a)
Die fünf Meter hohe Lärmschutzwand auf der Urselbachtalbrücke ist fertig gestellt.
Zu b) und c)
Der Bereich westlich Riedberg wird durch Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert. Damit wird zwischen der Urselbachtalbrücke und der Überführung der L 3019 über die BAB 5 mit dem Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg ein acht Meter hoher Lärmschutzwall festgesetzt, dessen Bau derzeit durch den Entwicklungsträger der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Am Riedberg, die Hessen Agentur Wiesbaden, auf der Grundlage abgestimmter Ausbaupläne begonnen wird.
Für die weiteren Lärmschutzmaßnahmen liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen noch nicht vor. Sowohl das Planfeststellungsverfahren "Tunnel Riederwald" und damit das Ergänzungsverfahren für Erdablagerungen mit lärmmindernder Wirkung im Bereich Praunheim als auch das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Lärmschutzanlagen im Bereich Kalbach ist noch nicht abgeschlossen.
Zu d)
Die erforderlichen Planunterlagen werden im Rahmen der laufenden Planverfahren erstellt.
Zu e)
Die genannten Lärmschutzmaßnahmen schließen unmittelbar aneinander an, so dass nach deren Realisierung im gesamten Streckenabschnitt die Lärmimmissionen reduziert werden.
Zu f)
Nach Auskunft der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung erfolgt die Freigabe des Seitenstreifens verkehrsabhängig. Ab einer bestimmten Verkehrsdichte wird dann der Seitenstreifen freigegeben. In der Regel wird dies in etwa während der Morgenspitze in Fahrtrichtung Süden, entsprechend nachmittags in Fahrtrichtung Norden der Fall sein. Gleiches gilt für die durch die Streckenbeeinflussungsanlage angezeigten Höchstgeschwindigkeiten; auch sie werden verkehrsabhängig angezeigt.
Zu g)
Der Magistrat hat beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für zusätzliche Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen an der Tank- und Rastanlage Taunusblick eingereicht. Die Gerichtskosten des Verfahrens in der
- Instanz belaufen sich auf 1.152,- €. Zu h) Mit Entscheidungen beim Verwaltungsgerichtshof kann in der Regel nach ein bis zwei Jahren gerechnet werden. Anlage 1 (ca. 1,6 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2005AA 693Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger KreuzSTVV-Anfrage · BFF
- 24. Juni 2005Sie sind hierBB 485Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger KreuzMagistratsbericht
- 28. Juli 2008OFOF 305/8Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2008OAOA 711Lärmschutz an der A5 im Bereich Niederursel/NordweststadtAnregung
- 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 77Lärmschutz an der A 5 im Bereich Niederursel/NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP