Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger Kreuz
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Anfrage vom 22.03.2005, A 693
Betreff:
Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger Kreuz
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
Der Magistrat gibt einen Sachstandsbericht zu Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger Kreuz und geht mindestens auch auf folgende Komplexe ein:
a) Gibt es bereits Streckenabschnitte die als fertiggestellt gelten?
b) Welche Abschnitte sind baureif beplant?
c) Welche Streckenabschnitte sind planungsrechtlich gesichert?
d) Für welche Abschnitte ist die Planung im Gange?
e) Gibt es noch Streckenabschnitte für die bislang keinerlei Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind.
f) Zu welchen Zeiten werden die Standspuren bei welcher Höchstgeschwindigkeit freigegeben?
g) Welche Kosten entstehen, wenn der Magistrat über Gerichte feststellen lassen sollte, ob die zeitweise Nutzung der Standspuren einen Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes begründet?
h) Mit welcher Dauer für einen eventuellen Prozess muss gerechnet werden?
Es wird gebeten, dem Bericht den von der Leiterin des Straßenbauamtes im Februar 2005 im Verkehrsausschuss gezeigten Plan beizufügen.
Soweit die Streckenabschnitte beschrieben werden, sind Angaben zu den Streckenkilometern und tangierten Ortsbezirken zu machen.
Antragstellende Fraktion: BFF
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2005Sie sind hierAA 693Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger KreuzSTVV-Anfrage · BFF
- 24. Juni 2005Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 485Lärmschutz an der A 5 zwischen Frankfurt-Nordwest und dem Bad Homburger KreuzMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.