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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

Vorlagentyp: OA
97 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert eine grundlegende Überprüfung und Verbesserung der Arbeitsweise der Unfallkommission, um die hohe Zahl an Verkehrsunfällen mit Toten und Schwerverletzten systematisch zu reduzieren. Die Anregung zielt darauf ab, den Magistrat zu bewegen, die Unfallkommission effektiver zu gestalten und gegebenenfalls eine eigenständige Kommission zu beauftragen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Die Vorlage B 99/21 wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission grundlegend zu überprüfen und zu verbessern. Ziel ist die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Selbstverständlich sind die von anderen Körperschaften vorgegebenen Regelwerke für Unfallkommissionen zu beachten. Es sind weitergehende Anstrengungen zu unternehmen, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Wenn dem Magistrat die Unfallkommission für diese Aufgabe als ungeeignet erscheint, ist eine eigenständige Kommission mit diesen Aufgaben zu betrauen.

Begründung

Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung OA 575/20 den Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2017 als unbefriedigend kritisiert. Leider votierte die Stadtverordnetenversammlung die Ortsbeiratsanregung nur für das vereinfachte Verfahren. Der Magistrat hat die Anregung anscheinend ohne weitere Maßgabe an die Unfallkommission zur Beantwortung weitergeleitet. Diese hat pflichtschuldigst auf die bundesweit gültigen Regelungen verwiesen. Der mangelnde Gestaltungswillen des Gesetzgebers ist dem Ortsbeirat bekannt. Ziel der Anregung war ebenso wie diese erneute Anregung, den Magistrat zu bewegen, die Unfallkommission in die Lage zu versetzen, in angemessener Weise auf die hohen Unfallzahlen zu reagieren. Der nun vorliegende Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2018 weist weiterhin die schon in der Ortsbeiratsanregung OA 575/20 kritisierten Mängel auf. Der Ortsbeirat bittet nochmals, diese Hinweise bei der Verbesserung der Arbeit der Unfallkommission zu berücksichtigen. In den Bericht wurde diesmal eine Liste der in den letzten fünf Jahren getöteten Radfahrer aufgenommen. Solche Papierbeschriftungen führen leider nicht weiter. Die Liste wurde offenbar einfach aus den alten Berichten der Unfallkommission zusammengetragen, ohne neuere Entwicklungen zu berücksichtigen oder gar tiefergehende Analysen anzustellen. Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass beim Unfall Nr. 7 der beteiligte Lkw-Fahrer sich wegen des Unfalls verantworten musste. Die Unfallursache "Fahrfehler Rad" erscheint somit zweifelhaft. Unter Nr. 6 wird weiterhin kein Maßnahmebedarf und als Unfallursache "Alleinunfall" angegeben, obwohl bekannt ist, dass auf diesem unsäglichen Bordsteinradweg immer wieder Radfahrende verunglücken. Unter der Nr. 11 erscheint die Unfallursache "Fahrfehler Rad" in ihrer Absolutheit zweifelhaft. Die Unfallkommission kann wohl kaum genau feststellen, ob eventuell die erhöhte Geschwindigkeit des Kraftfahrers zum Unfall beigetragen hat. Die Aufgabe der Unfallkommission ist nicht die rechtliche Bewertung der Fälle. Wo sie etwas nicht weiß, soll sie kein Wissen vortäuschen. Der Ortsbeirat will nicht beckmesserisch am Bericht der Unfallkommission herumkritteln. Es geht darum, dass die vielen Todesfälle nicht als etwas Schicksalhaftes betrachtet werden, indem die Unfallursachen einseitig und apodiktisch festgestellt werden. Die Unfallkommission muss dringend umfassende Analysen betreiben und Maßnahmen ausarbeiten, die helfen, zumindest die schwersten Unfälle zu verhüten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2019VV 1481Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter LandstraßeAnfrage
  2. 20. März 2020BB 138Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2017Magistratsbericht
  3. 20. März 2020STST 601Radfahrunfälle mit Schwerverletzen auf der Darmstädter LandstraßeStellungnahme
  4. 3. Juni 2020OFOF 1657/5Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 19. Juni 2020OAOA 575Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138Anregung
  6. 12. Oktober 2020STST 1801Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenStellungnahme
  7. 12. März 2021BB 99Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2018Magistratsbericht
  8. 20. April 2021OFOF 1/5Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 7. Mai 2021Sie sind hier
    OAOA 12Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99
    Anregung
  10. 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 97 WochenBB 337Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 122
Beraten
1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
IBF (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
zu 2 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 15.07.2021
TO II, TOP 49
Beraten
1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONIBFGartenpartei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltIBF
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiBFF-BIG
zu 2 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltIBF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung)

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