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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

Vorlagentyp: B
67 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Uko zur systematischen Reduzierung von Unfällen mit Toten und Schwerverletzten einzusetzen. Ziel ist es, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen zu erarbeiten und deren erneutes Auftreten zu verhindern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Dem Magistrat erscheint die Uko und ihre Arbeitsweise - wie sie im Bericht vom 12.03.2021, B 99, beschrieben ist - geeignet, um die Aufgaben einer Kommission, welche die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten als Ziel hat, umzusetzen. Die Auswertungen zu Unfallhäufungsstellen im Jahresbericht der Uko dient nicht der Analyse von Verkehrsunfällen, sondern der (statistischen) Übersicht und Vergleichbarkeit. Die Beschreibung, Analyse und Herausarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen werden nach jeder Sitzung der Uko in Sitzungsprotokollen schriftlich festgehalten und dokumentiert (s. B 99/21). Unfallhäufungsstellen sind Bereiche im Straßennetz, in denen sich wiederholt Unfälle ereignen. Das Erkennen von Unfallhäufungsstellen erfolgt mittels Grenzwerten, die bundeseinheitlich festgelegt sind. Ein Grenzwert ist beispielsweise: 5 Verkehrsunfälle in 12 Monaten bei annähernd gleichen Verkehrsbedingungen (hell, dunkel, Dämmerung, trocken, nass) an einem Konfliktpunkt (Kreuzung, Kurve, Strecke). Das bedeutet, dass nicht jeder Unfall (mit der Ausnahme von tödlichen Unfällen) auch von der Uko behandelt wird, sondern erst, wenn ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird. Die Uko hat keinen präventiven Charakter, vielmehr sollen die von der Uko beschlossenen Maßnahmen das erneute Auftreten weiterer Verkehrsunfälle an bekannten Unfallhäufungsstellen verhindern. Sofern der Ortsbeirat mit der Darstellungsweise beziehungsweise mit der Ausarbeitung der Maßnahmen zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle im Jahresbericht nicht einverstanden ist, ist er eingeladen, sich direkt mit der Uko in Verbindung zu setzen, um sich über bestimmte Unfallhäufungsstellen zu informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2020OAOA 575Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138Anregung
  2. 12. März 2021BB 99Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2018Magistratsbericht
  3. 20. April 2021OFOF 1/5Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 7. Mai 2021OAOA 12Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99Anregung
  5. 1. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 Wochen
    BB 337Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 73
Beraten
Die Vorlage B 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 6 · 26.11.2021
TO I, TOP 12
Beraten
a) Die Vorlage B 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 3 · 29.11.2021
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 14
Beraten
a) Die Vorlage B 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

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