Sozialbindungen dauerhaft erhalten
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Sozialbindungen für mietpreisgebundenen Wohnraum in Frankfurt dauerhaft zu sichern. Dies ist notwendig, um dem kontinuierlichen Rückgang an Sozialwohnungen entgegenzuwirken und den hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu beschließen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, auf die Landes- und Bundesregierung einzuwirken, um die Förderprogramme zum Bau von mietpreisgebundenem Wohnraum dahingehend zu ändern, dass die Mietpreisbindung bei allen Wohnungsunternehmen unbefristet ist.
- Der Magistrat schließt mit Wohnungsbaugesellschaften im öffentlichen Besitz, vorrangig der ABG Holding und der Nassauischen Heimstätte, Kooperationsverträge ab, die festlegen, dass Mietpreis- und Belegungsbindung geförderter Wohnungen unbefristet Bestand haben.
Begründung
Der Bestand an Sozialwohnungen sinkt immer weiter. Anfang der 1990er gab es noch knapp 70.000 Sozialwohnungen in Frankfurt, 2020 waren es dann nur noch knapp 22.773 (Wohnungsmarktbericht Stadt Frankfurt 2019/2020). Der Neubau von Wohnungen des Förderwegs 1 ist verschwindend gering und kann den Trend eines abschmelzenden Sozialwohnungsbestands keineswegs aufhalten. 2023 wurden in Frankfurt nur 90 neue Sozialwohnungen - also 44 Prozent weniger als im Vorjahr - fertiggestellt (B12/2024). Zwischen 2016 und 2023 wurden insgesamt nur 774 neue Sozialwohnungen gebaut. Im gleichen Zeitraum sind 5.167 Sozialbindungen ausgelaufen. Es sind also knapp siebenmal mehr Wohnungen des Förderwegs 1 verloren gegangen als neue geschaffen wurden. Diese Zahlen sind alarmierend. Gleichzeitig sind jedes Jahr tausende Menschen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung. Ende 2022 waren es knapp 21.000 Menschen, die als wohnungssuchend registriert waren (B12/2024). Hinzu kommen 9.300 wohnungslose und geflüchtete Menschen, die dringend eine Sozialwohnung benötigen (https://fluechtlinge-frankfurt.de/unterbringung-von-gefluechteten/). Der Bedarf an Sozialwohnungen ist enorm, der Bestand an Sozialwohnungen sinkt jedoch kontinuierlich. Hinzu kommt, dass die allgemeine Bautätigkeit komplett eingebrochen ist - bei den privaten sowie auch bei den öffentlichen Wohnungsgesellschaften. Kaum ein Wohnungskonzern baut momentan neue Wohnungen, vor allem keine geförderten. Das zeigt sich auch am massiven Einbruch der ausgegebenen Fördermittel für Sozialwohnungen durch die Stadt Frankfurt und dem Land Hessen: Während 2022 noch knapp 50 Millionen für den sozialen Wohnungsbau ausgegeben wurden, hat sich diese Zahl 2023 auf nur 3,57 Millionen Euro reduziert (B12/2024). Das ist ein Einbruch um über 92 Prozent und gleicht faktisch einer Absage an den geförderten Wohnungsbau. In der Regel fallen Wohnungen bereits nach 20 bis 30 Jahren aus der Sozialbindung. Wenn Wohnungsunternehmen die Kredite vorzeitig zurückzahlen, können Sozialbindungen sogar bereits nach 15 Jahren wegfallen. Nach Auslaufen der Bindungen sind teils kräftige Mieterhöhungen, zum Beispiel orientierend am Mietspiegel oder nach Modernisierungsmaßnahmen, möglich. Auf der anderen Seite können Investor*innen 900 Euro pro Quadratmeter Zuschüsse für den Bau von Sozialwohnungen und 800 Euro pro Quadratmeter zinslose Kredite erhalten. Wenn jedes Jahr öffentliche Fördermittel in Millionenhöhe in den sozialen Wohnungsbau fließen, dann sollten die Bindungen dauerhaft erhalten bleiben. Denn die hohen Subventionen verlieren mit Auslaufen der Bindungen ihre Wirkung. Einmal öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nicht dem privaten Wohnungsmarkt zugeführt und für Profitinteressen genutzt werden können. Es gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge, dass öffentliche Wohnungsgesellschaften dauerhaft bezahlbaren Wohnraum, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen, zur Verfügung stellen. Um dies langfristig zu gewährleisten, müssen Mietpreisbindungen dauerhaft erhalten bleiben. Vor allem öffentliche Wohnungsunternehmen, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und folglich vielfältige Steuerungsmöglichkeiten besitzt, allen voran die stadteigene ABG Holding und die landeseigene Nassauische Heimstätte, stehen in der Verantwortung für eine langfristig soziale Mietpreispolitik Sorge zu tragen. Private Wohnungsunternehmen müssen ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, dass Wohnungen, die mithilfe von öffentlichen Geldern entstanden sind, für einen langen Zeitraum von anspruchsberechtigten Mieter*innen bewohnt werden können und somit bezahlbar bleiben. Nur Mietpreisbindungen, allen voran Sozialbindungen, können Menschen mit geringem Einkommen effektiv vor Verdrängung schützen. Die Wohnungskrise in Frankfurt und der damit verbundene hohe Bedarf an günstigen Sozialwohnungen zeigt, wie wichtig es ist, die Sozialbindung auf einen unbefristeten Zeitraum festzulegen. Nur so wird der Bestand an Sozialwohnungen in der Stadt kontinuierlich - besonders in Zeiten der Baukrise - gesichert und erhöht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2024BB 12Sozialwohnungen in FrankfurtMagistratsbericht
- 20. Februar 2024Sie sind hierNRNR 888Sozialbindungen dauerhaft erhaltenSTVV-Antrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 888); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 888 und NR 1066 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) und Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 888) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 888 und NR 1066 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 888)