Stadtbahn zum Atzelberg
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Huthpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Huthpark per E-MailBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der mit der Einhausung der Bundesautobahn A 661 verbundenen Stadtentwicklung des sogenannten Ernst-May-Viertels eine Verlängerung der Stadtbahn entlang der neuen Wohnquartiere auf den Atzelberg zu realisieren. Begründung: Im 1978 in Kraft getretenen Eingemeindungsvertrag zwischen Frankfurt und der ehemals eigenständigen Stadt Bergen-Enkheim war eine Verlängerung der 1980 eingeweihten U 4 über Seckbach bis nach Bergen vorgesehen. Die Wendeanlage an der Station Seckbacher Landstraße ist baulich darauf vorbereitet und es soll auch schon ein Tunnelstutzen in Fahrtrichtung Seckbach vorhanden sein. Da damals die Aussichten auf eine Förderung des Vorhabens aufgrund der Kosten-Nutzen-Relation schlecht standen, wurde das Vorhaben nie ernsthaft in Betracht gezogen. Bessere Chancen wurden einer kurzen Erweiterung um nur eine Station bis zur Siedlung Atzelberg in Seckbach eingeräumt. Die wurde aber auch nie in Angriff genommen, sondern auf den Zeitpunkt der Autobahneinhausung verschoben, da dann beide Großbauprojekte zusammen unternommen werden könnten. Mit dem Beschluss zur Einhausung wird sich die Planung des Ernst-May-Viertels nun schnell konkretisieren. Im Gespräch ist eine durchgehende Grünverbindung zwischen Günthersburgpark und Huthpark, an dessen Rändern umfassende Wohnbaupotenziale erschlossen werden sollen. Um auch hier Synergieeffekte nutzen zu können, sollte die Verkehrsanbindung der neu entstehenden Quartiere gleich mitgedacht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Prüfung einer Verlängerung der Stadtbahn entlang der zu planenden neuen Wohnbebauung bis auf den Atzelberg wiederaufzunehmen.
Inhalt
Antrag vom 04.04.2019, NR 807
Betreff: Stadtbahn zum Atzelberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der mit der Einhausung der Bundesautobahn A 661 verbundenen Stadtentwicklung des sogenannten Ernst-May-Viertels eine Verlängerung der Stadtbahn entlang der neuen Wohnquartiere auf den Atzelberg zu realisieren.
Begründung: Im 1978 in Kraft getretenen Eingemeindungsvertrag zwischen Frankfurt und der ehemals eigenständigen Stadt Bergen-Enkheim war eine Verlängerung der 1980 eingeweihten U 4 über Seckbach bis nach Bergen vorgesehen. Die Wendeanlage an der Station Seckbacher Landstraße ist baulich darauf vorbereitet und es soll auch schon ein Tunnelstutzen in Fahrtrichtung Seckbach vorhanden sein. Da damals die Aussichten auf eine Förderung des Vorhabens aufgrund der Kosten-Nutzen-Relation schlecht standen, wurde das Vorhaben nie ernsthaft in Betracht gezogen. Bessere Chancen wurden einer kurzen Erweiterung um nur eine Station bis zur Siedlung Atzelberg in Seckbach eingeräumt. Die wurde aber auch nie in Angriff genommen, sondern auf den Zeitpunkt der Autobahneinhausung verschoben, da dann beide Großbauprojekte zusammen unternommen werden könnten. Mit dem Beschluss zur Einhausung wird sich die Planung des Ernst-May-Viertels nun schnell konkretisieren. Im Gespräch ist eine durchgehende Grünverbindung zwischen Günthersburgpark und Huthpark, an dessen Rändern umfassende Wohnbaupotenziale erschlossen werden sollen. Um auch hier Synergieeffekte nutzen zu können, sollte die Verkehrsanbindung der neu entstehenden Quartiere gleich mitgedacht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Prüfung einer Verlängerung der Stadtbahn entlang der zu planenden neuen Wohnbebauung bis auf den Atzelberg wiederaufzunehmen.Nebenvorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 394 Antrag vom 13.05.2019, OF 564/11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2019Sie sind hierNRNR 807Stadtbahn zum AtzelbergSTVV-Antrag · LINKE.
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 303Stadtbahn zum AtzelbergMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis); dFfm (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen 1 LINKE. (= Kenntnis); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. SPD, CDU, 1 LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 807); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 807)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 807)