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Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) Freigabe von Vorplanungsmitteln

Vorlagentyp: M
51 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren9 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Freigabe von Vorplanungsmitteln für die Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus vor. Ziel ist es, eine hochwertige Radinfrastruktur zu schaffen, die den Radverkehr im Stadt-Umland-Verkehr fördert und eine ernsthafte Alternative zum motorisierten Individualverkehr bietet.

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Wolf-Heidenheim-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung (RSV) zwischen Frankfurt, Eschborn, Steinbach, Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß der beigefügten Plandarstellungen zugestimmt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Regionalverband FrankfurtRheinMain (fortan als "Regionalverband" bezeichnet) die Vorhabenträgerschaft für die Umsetzung übernimmt. Die Rechte und Pflichten zwischen dem Regionalverband als Vorhabenträger und der Stadt Frankfurt am Main als Baulastträger innerhalb ihres Gebietes werden in einer bilateralen Planungs- und Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Regionalverband die notwendigen Planungsschritte für die Abschnitte F 006 bis F 018 (Schloßstraße bis Gemarkungsgrenze Steinbach bzw. Eschborn) der Radschnellverbindung einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.
  5. Es dient der Kenntnis, dass die Planungen für die Abschnitte F 001 bis F 005 (Holbeinsteg bis Robert-Mayer-Straße) aufgrund der starken Überschneidungen zu anderen Planungsprojekten eigenständig durch den Magistrat erfolgen.
  6. Die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 1.212 T€ werden bewilligt und freigegeben und stehen in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 70 % in Aussicht genommen werden kann.

Begründung

A - Zielsetzung

Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger - teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer. Damit wird der Radverkehr auch im Stadt-Umland-Verkehr, der derzeit noch vom motorisierten Individualverkehr dominiert wird, eine ernsthafte Alternative. Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. In der Region FrankfurtRheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen.

Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband Frankfurt RheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Eschborn, Steinbach, Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf eine Machbarkeitsstudie (Anlage 1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Im Ergebnis wurde aufgezeigt, dass eine durchgehende Trasse definiert werden kann, die den teilweise konkurrierenden Ansprüchen an Direktheit, Erschließungswirkung, Störungsfreiheit, Flächeninanspruchnahme und Naturschutz in ausgewogener Weise gerecht werden kann.

B - Alternativen

Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können. Weiterhin war zu prüfen, ob in dem durch die Lage der Kommunen aufgespannten Planungsraum eher ein Bündel von jeweils bilateralen Verbindungen zwischen Frankfurt a.M. und den einzelnen Vordertaunus-Kommunen zu Radschnellverbindungen qualifiziert werden sollen, oder ob die Relationen eher auf einer Trasse gebündelt verlaufen sollen.

C - Lösung

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Potenziale für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus nicht allein aus den jeweiligen direkten Verkehrsbeziehungen zwischen Frankfurt a.M. und den einzelnen Vordertaunus-Kommunen resultieren, sondern auch aus starken Verkehrsbeziehungen dieser Kommunen untereinander - insbesondere auf den Relationen zwischen Eschborn, Oberursel und Bad Homburg. Im Ergebnis weist die Machbarkeitsstudie drei Netzabschnitte mit ausreichendem Potenzial für eine Radschnellverbindung auf:

- die Radschnellverbindung im Zuge Frankfurt a.M. - Steinbach - Oberursel - Bad Homburg - Friedrichsdorf

- jeweils ein RSV-Abzweig aus Richtung Frankfurt a.

M. und aus Richtung Steinbach in Richtung Eschborn (mit Anschluss an eine weitere Radschnellverbindung von Eschborn in Richtung Schwalbach/Bad Soden)

Aufgrund des vergleichsweise geringen Nachfragepotenzials der ebenfalls untersuchten Verbindung von Friedrichsdorf/Bad Homburg in den Frankfurter Norden ist für diese Trasse der hochwertige Standard einer Radschnellverbindung nicht zu rechtfertigen. Die Trasse ist im Frankfurter Stadtgebiet mit kleinen Abweichungen vom vorgeschlagenen Verlauf bereits heute gut befahrbar und wird daher planerisch zunächst nicht weiter betrachtet.

Wesentliches Entwurfsziel für die Radschnellverbindung ist die Realisierung einer hohen Reisegeschwindigkeit bei hoher Alltagstauglichkeit. Dabei geht es weniger um die Realisierung von hohen Spitzengeschwindigkeiten als vielmehr um ein möglichst gleichbleibendes Geschwindigkeitsniveau und die Vermeidung von Reisezeitverlusten durch viele Abbrems- und Wartevorgänge bzw. kräftezehrende Anfahrvorgänge. Neben einer ebenen, griffigen, witterungsbeständigen und auch bei Dunkelheit gut erkennbaren Oberfläche gilt es deshalb, für die Radschnellverbindung die Verkehrsanlagen so auszubilden und zu dimensionieren, dass auf Strecken ein freies Überholen - ggf. auch bei Gegenverkehr - möglich ist, Wartezeiten an Knotenpunkten vermieden oder zumindest minimiert werden und Richtungswechsel mit großzügigen Radien trassiert werden. In Anlehnung an das technische Regelwerk zu Radschnellverbindungen hat das Land Hessen Qualitätsanforderungen für die Ausgestaltung von Radschnellverbindungen bzw. Raddirektverbindungen formuliert, die sowohl der vorliegenden Machbarkeitsstudie als auch den weiteren konkretisierenden Planungsschritten zu Grunde liegen.

Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 2 dargestellten Verlauf. Der erforderliche Maßnahmencharakter und -umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben:

Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus

F-001 - Holbeinsteg

Ausgangspunkt der Radschnellverbindung in Frankfurt ist der Anschluss an die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt im Bereich Holbeinsteg/südlicher Mainuferweg. Für die erwartete Verkehrszunahme im Radverkehr ist langfristig die Ertüchtigung des Holbeinstegs beispielsweise durch ein paralleles Brückenbauwerk erforderlich, um den Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs an eine sichere und komfortable Mainquerung entsprechen zu können.

F-002 - Windmühlstraße/Moselstraße

Der Streckenabschnitt vom nördlichen Mainufer bis Niddastraße soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden. Der ÖPNV-Vorrang in der querenden Münchener Straße bleibt jedoch bestehen.

F-003 - Karlplatz/Karlstraße

Der Radverkehr soll auf einem Zweirichtungsradweg auf der Ostseite geführt werden. Hierzu wird auf die vorliegende Planung für den Karlplatz Bezug genommen (vgl. M 185/2015).

F-004 - Westendstraße/Kettenhofweg

Dieser Abschnitt soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden. Die Verbindung von der Westendstraße zum Kettenhofweg ist in der Machbarkeitsstudie über die Beethovenstraße dargestellt. Im aktuellen Radwegweisungsnetz ist die Verbindung über die Arndtstraße realisiert. In der Praxis wird darüber hinaus neben den vorgenannten Straßen auch die Mendelssohnstraße für diese Verbindung genutzt. Die konzeptionelle Bündelung auf eine dieser Straßen erfolgt im Rahmen der konkretisierenden Planung.

F-005 - Robert-Mayer-Straße

Der Streckenabschnitt zwischen Senckenberganlage und Schloßstraße soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden. Der Umgang mit den Zwangspunkten durch die bestehenden Baumscheiben ist zu prüfen.

F-006 - Schloßstraße südlich Adalbertstraße

Für eine anforderungsgerechte Gestaltung als Radschnellverbindung muss der Straßenraum umorganisiert und entsprechend umgebaut werden. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, dass der fließende Kraftfahrzeugverkehr auf dem befestigten Gleiskörper gemeinsam mit dem Straßenbahnverkehr geführt wird. Daran schließen sich dann nach außen jeweils Radfahrstreifen, Längsparkstreifen und die Gehwege an.

F-007 - Schloßstraße nördlich Adalbertstraße

Auch dieser Abschnitt muss für die Radschnellverbindung umgebaut werden. Die Machbarkeitsstudie sieht den Straßenbahnverkehr auf separatem Gleiskörper vor, an den sich nach außen Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr, Radfahrstreifen und Gehwege anschließen. Das Parken im Straßenraum müsste bei diesem Vorschlag entfallen. In die aktuelle Diskussion um die Schloßstraße ist daher eine Lösung eingebracht worden, die der unter F-006 beschriebenen Querschnittaufteilung entspricht. Eine konkrete Lösung muss im Rahmen der konkretisierenden Planung erarbeitet werden.

F-008 - Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

Die Machbarkeitsstudie sieht eine baulich vom Kfz-Verkehr getrennte Führung auf beidseitigen Radwegen im Einrichtungsverkehr vor. Je nach Lösung ist dafür ggf. die Statik der Brücke zu prüfen, was das Erfordernis umfangreicher baulicher Maßnahmen mit sich bringen kann.

F-009 - Am Industriehof

Auch in diesem Abschnitt ist die Schaffung anforderungsgerechter, baulich getrennter Radwege für den beidseitigen Einrichtungsverkehr vorgesehen.

F-010 - Ludwig-Landmann-Straße Süd

Südlich der A 66 zweigt über den Hausener Weg die Radschnellverbindung Richtung Eschborn ab (Abschnitte F-013 bis F-018). Im Zuge der Ludwig-Landmann-Straße selbst soll der Radverkehr wiederum auf beidseitigen, baulich getrennten Radwegen geführt werden. Im Bereich der Brücken kann der RSV-Standard möglicherweise punktuell nicht erreicht werden.

F-011 - Ludwig-Landmann-Straße Nord/Ziegelei-Allee

Auch in diesem Abschnitt ist die Schaffung anforderungsgerechter, baulich getrennter Radwege für den beidseitigen Einrichtungsverkehr vorgesehen. Aufgrund der geringeren Flächenverfügbarkeit sind in diesem Abschnitt Einschränkungen für den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten.

F-012 - Wirtschaftsweg Richtung Steinbach

Nördlich der Ziegelei-Allee wird die Radschnellverbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Richtung Steinbach geführt, der hierfür anforderungsgerecht ausgebaut wird. Nach der Autobahnunterführung verlässt die Radschnellverbindung das Stadtgebiet.

Abzweig Radschnellverbindung Richtung Eschborn

F-013 - Hausener Weg

Die Machbarkeitsstudie sieht vor, dass der Hausener Weg im Abschnitt bis zur Seelenberger Straße umgestaltet wird. Der Radverkehr erhält zu Lasten der bestehenden Parkmöglichkeiten beidseitig Radfahrstreifen.

F-014 - Seelenberger Straße/Fuchstanzstraße

Der gesamte Abschnitt soll durch Umorganisation der Parkregelung zur Fahrradstraße entwickelt werden.

F-015 - Glashüttener Straße

Für den kurzen Abschnitt der Glashüttener Straße durch die Bahnunterführung kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten kein RSV-Standard erreicht werden. Der Radverkehr soll im Wesentlichen im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Ggf. sind flankierende Maßnahmen erforderlich, um den Kraftfahrzeugverkehr mit dieser Führung verträglich zu machen.

F-016 - Eschborner Landstraße Ost

Vom Knotenpunkt Glashüttener Str./Breitenbachstraße bis zur Wolf-Heidenheim-Straße soll die Eschborner Landstraße zur Fahrradstraße umgewandelt werden. Im weiteren Verlauf bis zur Straße Am Seedamm erfolgt die Radverkehrsführung auf beidseitigen Radfahrstreifen.

F-017a - Eschborner Landstraße Mitte

Die Machbarkeitsstudie sieht westlich des Knotenpunkts mit der Straße Am Seegewann die Führung des Radverkehrs auf einem einseitigen Zweirichtungsradweg vor. Ein Mischverkehr auf der Fahrbahn wird durch den hohen Schwerverkehrsanteil hier als unverträglich angesehen. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit muss das Parken in diesem Abschnitt entfallen. In Abschnitten ist die Flächenverfügbarkeit so gering, dass der RSV-Standard nicht erreicht werden kann.

F-017b - Eschborner Landstraße West

Im Bereich der Brücke über die A 5 kann die Eschborner Landstraße zur Fahrradstraße umgewandelt werden.

F-018 - Wirtschaftsweg in Richtung Eschborn Süd

Der an die Eschborner Landstraße anschließende Wirtschaftsweg soll bis zur Stadtgrenze im Bereich der S-Bahn-Station Eschborn-Süd auf RSV-Standard ausgebaut werden. Lediglich im Bereich der bestehenden Unterführung der A 66 kann der Standard nicht erreicht werden.

Durch die begrenzten Gesamtquerschnittsbreiten und die Anforderungen einer hochwertigen Radverkehrsführung wird die für viele Abschnitte genannte Umorganisation der Parkregelungen zu einer erheblichen Reduzierung des Stellplatzangebots im Straßenraum führen.

D - Kosten

Für die gemeinsam mit dem Regionalverband zu planenden Abschnitte der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Frankfurt wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung eines vom Gutachter empfohlenen Zuschlags von 25 % wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts Baukosten in einer Größenordnung von etwa 36,7 Mio. € geschätzt. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph I+II) ein Mittelbedarf von rd. 1.212 T€ ab.

Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Abschnitten ist als Anlage 3 beigefügt. Für diese Planungskosten hat das Land eine Förderung in Höhe von 70 % in Aussicht gestellt.

Anlage _1_Machbarkeitsstudie (ca. 10,7 MB) Anlage _2_Planausschnitt (ca. 4,2 MB) Anlage _3_Kostenuebersicht (ca. 68 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2022Sie sind hier
    MM 86Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) Freigabe von Vorplanungsmitteln
    Magistratsvortrag
  2. 27. Juni 2022OFOF 519/1Radschnellweg FRM5 anpassenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 29. Juni 2022NRNR 427Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5)STVV-Antrag · CDU
  4. 20. September 2022OFOF 199/7Dazu-Antrag zur M 86Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  5. 4. Oktober 2022VV 500Radschnellverbindung Frankfurt - VordertaunusAnfrage
  6. 27. Dezember 2022OFOF 237/7Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 17. Januar 2023OMOM 3351Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-StraßeDirektanregung
  8. 23. Januar 2023STST 267Radschnellverbindung Frankfurt - VordertaunusStellungnahme
  9. 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1111Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 7
Sitzung 11 · 28.06.2022
TO I, TOP 29
Beraten
Die Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 58
Angenommen
1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 12 · 01.07.2022
TO I, TOP 39
Angenommen
1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 427 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 12 · 04.07.2022
TO I, TOP 46
Angenommen
1. Der Vorlage M 86 wird im Rahmen der Vorlage NR 427 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 427 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
SPDLinke
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 9 · 04.07.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 86 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 427 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 12.07.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 427 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (M 86 = Annahme im Rahmen NR 427)FRAKTION (M 86 = Annahme)Gartenpartei (M 86 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen NR 427) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 86 = Annahme im Rahmen NR 427) FRAKTION und Gartenpartei (M 86 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 14.07.2022
TO II, TOP 37
Angenommen
1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 427 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 427) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

OBR 7
Sitzung 12 · 06.09.2022
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 13 · 04.10.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUBFF
zu 2)
Enthaltung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

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